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Nachtbereitschaft absetzbar?

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    Nachtbereitschaft absetzbar?

    Hallo nochmal.
    Da mir gestern bzgl. Der Anlage AV so toll und schnell geholfen wurde, habe ich doch noch eine weitere Frage zu meiner ersten selbst erstellten Steuererklärung.
    Ich arbeite als Heilerziehungspfleger in einer WG. Ich pendle (habe das natürlich bei den km ganz normal angegeben).
    Zusätzlich muss ich nach meinem normalen Dienst (16-22Uhr) noch ca.20x im Jahr im Haupthaus Nachtbereitschaft machen (wird als Zulage ausbezahlt, nicht als Stunden).
    Das Haupthaus ist direkt nebenan.

    Kann ich diese 20Tage in der Steuererklärung im Punkt angeben/eintragen? Abwesenheit von mehr als 8Stunden..Auswärtstätigkeit?! Hier gibt es ja 12€ pro Tag Pauschale oder?

    Oder geht das nicht bzw. Ich muss es woanders angeben.

    Zusätzliche km entstehen mir ja dadurch nicht.

    Danke für die Aufklärung!

    #2
    Wenn sich das Haupthaus auf dem gleichen "Firmengelände" befindet, geht da nichts mit auswärtiger Tätigkeit. Das ist aber Steuerrecht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Oh, okay.
      Ich dachte das es da auch darum geht das man so lange von zu Hause weg ist (ca 20Std am Stück).

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        #4
        Ich dachte das es da auch darum geht das man so lange von zu Hause weg ist (ca 20Std am Stück).
        Solange du an deiner ersten Tätigkeitsstätte arbeitest, spielt die Dauer der Abwesenheit keine Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Alles klar. Dann hab ich das falsch verstanden und lösche es.
          Danke!

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