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Fehler in Steuerberechnung ESt 2019 - Zusatzangaben nicht berücksichtigt?

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    Fehler in Steuerberechnung ESt 2019 - Zusatzangaben nicht berücksichtigt?

    a_________________
    Zuletzt geändert von ; 24.02.2020, 11:02.

    #2
    Die Anlage AV hast du ja ausgefüllt, die ist bekanntlich nach wie vor Voraussetzung für den Antrag auf Günstigerprüfung.

    Ob die Günstigerprüfung zu einem Sonderausgabenabzug führt, hängt auch von der Höhe der Zulagen und der Höhe der Einkünfte ab.

    Es muss deshalb kein Fehler in Mein ELSTER vorliegen, ich will es aber auch nicht ausschließen. Siehe auch hier:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...211#post298211
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Höhe des Anspruchs auf die Zulage ergibt sich aus dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt des Vorjahres und dem Beitrag.
      Es ist übrigens sinnlos, den Beitrag testweise in unermessliche zu steigern, da der Sonderausgabenabzug bei 2100€ gedeckelt ist. Sinniger wäre, den Bruttolohn zu erhöhen, bis der Steuervorteil irgendwann höher ist als die Zulage.

      Kommentar


        #4
        dass "Mein Elster" ja überhaupt nicht weiß, wieviel Zulage ich für 2019 erhalten werde....
        Das weiß Mein ELSTER durchaus, wenn die Angaben zu Kindern richtig sind und die geleisteten Beiträge unter Zusatzangaben eingetragen wurden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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