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Gesonderte und einheitliche Feststellung für Vermietungs-GbR MeinElster-Account

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung für Vermietungs-GbR MeinElster-Account

    Hallo ihr alle

    Ich bin an einer Vermietungs GbR beteiligt und möchte für diese im Auftrag aller Beteiligten die erste Gesonderte und einheitliche Feststellung erstellen. Wir haben bisher keine Steuernummer, diese soll uns lt. Finanzamt erst mit der ersten Erklärung mitgeteilt werden. Kann ich dies über meinen MeinElster-Account erstellen oder muss ich für die GbR einen eigenen Zugang habe?

    MfG
    Claudia

    #2
    Du kannst die Erklärung selbstverständlich über dein Elster-Konto erstellen, das ist kein Problem. Das Jahr 2019 wird allerdings erst Ende März

    freigeschaltet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Natürlich genügt dafür das Zertifikat eines Beteiligten oder eines Bekannten oder z. B. auch eines Steuerberaters. Der Übermittler muss allerdings sicherstellen dass Euch die Steuererklärung bekannt ist.

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        #4
        Benötige ich dann von den anderen Beteiligten eine Vollmacht zu Erstellung? Ist es ein Problem, dass wir noch keine Steuernummer haben?

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          #5
          Warum teilt Euch das Finanzamt nicht für die bereits vorhandene GbR eine Steuernummer zu?

          Ich hab mir allerdings die 2018er Erklärung angeschaut, ja, man kann die auch erstellen wenn man noch keine Steuernummer hat. Also so gesehen kein Problem.

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            #6
            Die neue Steuernummer kannst du mit der Erklärung beantragen, dafür gibt es eine Option.

            Ich würde mir von den übrigen Beteiligten eine schriftliche Vollmacht geben lassen, damit ist man im Innenverhältnis besser abgesichert.

            Gegenüber dem Finanzamt muss ohnehin ein Empfangsbevollmächtigter benannt werden, das erfolgt aber in der Erklärung selbst.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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