Hallo,
ich fülle gerade zum ersten Mal mit Elster meine EÜR aus. Früher musste ich die nicht abgeben, im analogen Zeitalter reichten Ausdrucke meiner Excel-Tabellen.
Durch die Abschreibungen AVEÜR habe ich mich mit Glück durchlaviert, doch hier verzweifle ich.
Ich habe einen Einzelgewerbebetrieb und schreibe nicht mein Fahrzeug samt Inspektionen, Reparaturen Versicherungen ab, da ich es auch für privaten Fahrten nutze, sondern gebe pro tatsächlich gefahrenen Kilometer 0,30 € an. Ich bin Musiker, somit gibt es bei mir keine regelmäßigen ständig wiederkehrenden Fahrten zwischen Wohnungs- und Arbeitsstätte.
In der EÜR finde ich unter «Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten» auch die Zeile «63 Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)», doch wenn ich dort die Summe eintrage, kommt die Meldung
«Der Korrekturbetrag zu den Kfz-Kosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte kann nicht ohne Angabe von tatsächlichen beziehungsweise pauschalierten Kfz-Kosten vorliegen.»
Anscheinend kann ich hier die Fahrtkosten nicht eintragen. Wo aber sonst?
Es gibt noch die Zeile «64 Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale); Familienheimfahrten», doch da befürchte ich, dass es wie in der Einkommensteuererklärung ist, dass mir nicht der komplette Betrag angerechnet wird, sondern nur ein Teil.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
ich fülle gerade zum ersten Mal mit Elster meine EÜR aus. Früher musste ich die nicht abgeben, im analogen Zeitalter reichten Ausdrucke meiner Excel-Tabellen.
Durch die Abschreibungen AVEÜR habe ich mich mit Glück durchlaviert, doch hier verzweifle ich.
Ich habe einen Einzelgewerbebetrieb und schreibe nicht mein Fahrzeug samt Inspektionen, Reparaturen Versicherungen ab, da ich es auch für privaten Fahrten nutze, sondern gebe pro tatsächlich gefahrenen Kilometer 0,30 € an. Ich bin Musiker, somit gibt es bei mir keine regelmäßigen ständig wiederkehrenden Fahrten zwischen Wohnungs- und Arbeitsstätte.
In der EÜR finde ich unter «Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten» auch die Zeile «63 Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)», doch wenn ich dort die Summe eintrage, kommt die Meldung
«Der Korrekturbetrag zu den Kfz-Kosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte kann nicht ohne Angabe von tatsächlichen beziehungsweise pauschalierten Kfz-Kosten vorliegen.»
Anscheinend kann ich hier die Fahrtkosten nicht eintragen. Wo aber sonst?
Es gibt noch die Zeile «64 Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale); Familienheimfahrten», doch da befürchte ich, dass es wie in der Einkommensteuererklärung ist, dass mir nicht der komplette Betrag angerechnet wird, sondern nur ein Teil.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
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