Steuererklärung Minijob + selbstständig

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  • yofu
    Neuer Benutzer
    • 02.09.2018
    • 2

    #1

    Steuererklärung Minijob + selbstständig

    Hallo zusammen,
    ich muss dieses Jahr meine erste Steuererklärung machen und finde mich nicht zurecht.
    Welche Formulare muss ich als Studentin mit Mini-Job sowie geringfügigem Nebenverdienst aus selbstständiger Tätigkeit (Kleinunternehmer) einreichen?
    Insgesamt ist mein Einkommen so gering, das keine Steuern anfallen. Nur wegen der selbstständigen Tätigkeit muss ich die Erklärung einreichen.
    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Viele Grüße und Danke!
    yofu
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    AW: Steuererklärung Minijob + selbstständig

    Einkommensteuererklärung mit
    - Anlage Vorsorgeaufwand
    - Anlage S

    Einnahmeüberschussrechnung

    Umsatzsteuererklärung

    Kommentar

    • reckoner
      Erfahrener Benutzer
      • 27.12.2009
      • 5920

      #3
      AW: Steuererklärung Minijob + selbstständig

      Hallo,

      und für den Minijob brauchst du entweder die Anlage N (Lohnsteuerbescheinigung), oder gar nichts (pauschal versteuert).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

      • yofu
        Neuer Benutzer
        • 02.09.2018
        • 2

        #4
        AW: Steuererklärung Minijob + selbstständig

        Vielen Dank für die schnellen Antworten!

        Noch eine Frage: ich habe außerdem noch "Aufwandsentschädigung" für studentische Gremienarbeit erhalten - wo gehört das rein ... ?
        Zuletzt geändert von yofu; 04.09.2018, 17:00.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          AW: Steuererklärung Minijob + selbstständig

          Zitat von yofu Beitrag anzeigen
          ...

          Noch eine Frage: ich habe außerdem noch "Aufwandsentschädigung" für studentische Gremienarbeit erhalten - wo gehört das rein ... ?
          Schau mal bei der Anlage SO. Manche dieser Aufwandsentschädigungen fallen auch unter § 3 Nr. 12 EStG und bleiben steuerfrei
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

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