Wir sind eine Erbengemeinschaft (3 Personen) die nach Auflösung der Landwirtschaft nun die Einnahmen aus VuV gemeinsam erklären müssen.
Nach der Auflösung der Landwirtschaft per 2015 haben wir nun hierzu eine Steuerberatungskosten-Rechnung in 2017 erhalten die die Pachteinnahmen in 2017 stark reduzieren. Hinzu kommen auch zweimalige Fahrtkosten eines Erben, zur Besprechung des Auflösungsbescheides und zur Klärung offener Fragen zur Verpachtung ( 0,30€ / km). Wenn wir diese noch von den Pachteinnahmen absetzten, kommen wir auf negative Einnahmen im Jahr 2017.
Auch in den Folgejahren fallen mindestens einmal Fahrtkosten an.
Sind solche Kosten (Steuerberatung für Betriebsauflösung, wiederkehrende Fahrtkosten) von den Einnahmen absetzbar. Wenn ja, wo?
Nach der Auflösung der Landwirtschaft per 2015 haben wir nun hierzu eine Steuerberatungskosten-Rechnung in 2017 erhalten die die Pachteinnahmen in 2017 stark reduzieren. Hinzu kommen auch zweimalige Fahrtkosten eines Erben, zur Besprechung des Auflösungsbescheides und zur Klärung offener Fragen zur Verpachtung ( 0,30€ / km). Wenn wir diese noch von den Pachteinnahmen absetzten, kommen wir auf negative Einnahmen im Jahr 2017.
Auch in den Folgejahren fallen mindestens einmal Fahrtkosten an.
Sind solche Kosten (Steuerberatung für Betriebsauflösung, wiederkehrende Fahrtkosten) von den Einnahmen absetzbar. Wenn ja, wo?
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