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pachteinnahmen, erbengemeinschaft - fahrtkosten absetzen

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    pachteinnahmen, erbengemeinschaft - fahrtkosten absetzen

    Wir sind eine Erbengemeinschaft (3 Personen) die nach Auflösung der Landwirtschaft nun die Einnahmen aus VuV gemeinsam erklären müssen.
    Nach der Auflösung der Landwirtschaft per 2015 haben wir nun hierzu eine Steuerberatungskosten-Rechnung in 2017 erhalten die die Pachteinnahmen in 2017 stark reduzieren. Hinzu kommen auch zweimalige Fahrtkosten eines Erben, zur Besprechung des Auflösungsbescheides und zur Klärung offener Fragen zur Verpachtung ( 0,30€ / km). Wenn wir diese noch von den Pachteinnahmen absetzten, kommen wir auf negative Einnahmen im Jahr 2017.
    Auch in den Folgejahren fallen mindestens einmal Fahrtkosten an.
    Sind solche Kosten (Steuerberatung für Betriebsauflösung, wiederkehrende Fahrtkosten) von den Einnahmen absetzbar. Wenn ja, wo?

    #2
    AW: pachteinnahmen, erbengemeinschaft - fahrtkosten absetzen

    Die Frage betrifft jetzt teilweise Steuerrecht!

    Steuerberatungskosten sind meines Wissen nur noch absetzbar, wenn sie die Ermittlung der Einkünfte betreffen. Darum ging es ja wohl in eurem Fall nicht!

    Sonderwerbungskosten eines Beteiligten lassen sich in der Anlage FE 1 erklären. Die Frage ist allerdings, was hat die Betriebsaufgabe mit den Einkünften aus VV zu tun?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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