Hallo,
ich brauche bitte Hilfe bei der Steuererklärung. Unser Steuerberater ging in Rente und nun möchte ich das allein machen.
Mein Problem:
Meine Ehefrau ist Hausfrau, nicht berufstätig und freiwilliges Mitglied in der GKV. Ihre Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung bezahle ich komplett von meinem Gehalt, sie hat keinen Anspruch auf Krankengeld. Ich habe die Beiträge nun in Zeile 16 KV Beiträge und 18 Pflegeversicherungen eingetragen. Ich erhalte die Meldung: Erläuterungen: Der Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" der Ehefrau beträgt vorbehaltlich höherer Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen nur 1.900 EUR, weil: - der Arbeitgeber für Ihre Krankenversicherung steuerfreie Beitragszahlungen erbracht hat oder Sie als Angehörige(r) in einer solchen Versicherung mitversichert waren, - steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung (z.B. bei Rentnern durch die Rentenversicherungsträger) geleistet wurden, - ohne eigene Aufwendungen ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme der Krankheitskosten (z.B. vorhandener Beihilfeanspruch) bestand.
Das alles trifft auf sie aber nicht zu. Sie hat keinen Arbeitgeber, ist nicht als Angehöriger in keiner Krankenversicherung mitversichert, bezieht keinerlei Zuschüsse zur Krankenversicherung und keine Beihilfe. Warum beträgt der Höchstbetrag nur 1.900 Euro für Beiträge zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung und es wird nicht der komplette gezahlte Betrag anerkannt?
Eingetragen habe ich die KV Beiträge in Zeile 16 und die zur Pflegeversicherung in Zeile 18, weil da drüber steht Beiträge anderer Personen (zum Beispiel bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)
Ich habe das Forum schon durchforstet, aber nichts passendes gefunden, außer, dass es sein kann, dass ich irgendwo Ja bzw. Nein ankreuzen muss. Das finde ich aber auch nicht, wenn ich denn dort etwas ankreuzen muss.
In der Hilfe steht, dass die Beiträge in voller Höhe berücksichtigt werden. Darüber steht aber Arbeitnehmerbeiträge laut Lohnsteuerbescheinigung. Sie ist aber kein Arbeitnehmer und hat auch keine Lohnsteuerbescheiningung.
Was mache ich falsch oder werden die Beiträge nur bis 1900 Euro berücksichtigt?
Danke für Hilfe.
ich brauche bitte Hilfe bei der Steuererklärung. Unser Steuerberater ging in Rente und nun möchte ich das allein machen.
Mein Problem:
Meine Ehefrau ist Hausfrau, nicht berufstätig und freiwilliges Mitglied in der GKV. Ihre Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung bezahle ich komplett von meinem Gehalt, sie hat keinen Anspruch auf Krankengeld. Ich habe die Beiträge nun in Zeile 16 KV Beiträge und 18 Pflegeversicherungen eingetragen. Ich erhalte die Meldung: Erläuterungen: Der Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" der Ehefrau beträgt vorbehaltlich höherer Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen nur 1.900 EUR, weil: - der Arbeitgeber für Ihre Krankenversicherung steuerfreie Beitragszahlungen erbracht hat oder Sie als Angehörige(r) in einer solchen Versicherung mitversichert waren, - steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung (z.B. bei Rentnern durch die Rentenversicherungsträger) geleistet wurden, - ohne eigene Aufwendungen ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme der Krankheitskosten (z.B. vorhandener Beihilfeanspruch) bestand.
Das alles trifft auf sie aber nicht zu. Sie hat keinen Arbeitgeber, ist nicht als Angehöriger in keiner Krankenversicherung mitversichert, bezieht keinerlei Zuschüsse zur Krankenversicherung und keine Beihilfe. Warum beträgt der Höchstbetrag nur 1.900 Euro für Beiträge zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung und es wird nicht der komplette gezahlte Betrag anerkannt?
Eingetragen habe ich die KV Beiträge in Zeile 16 und die zur Pflegeversicherung in Zeile 18, weil da drüber steht Beiträge anderer Personen (zum Beispiel bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)
Ich habe das Forum schon durchforstet, aber nichts passendes gefunden, außer, dass es sein kann, dass ich irgendwo Ja bzw. Nein ankreuzen muss. Das finde ich aber auch nicht, wenn ich denn dort etwas ankreuzen muss.
In der Hilfe steht, dass die Beiträge in voller Höhe berücksichtigt werden. Darüber steht aber Arbeitnehmerbeiträge laut Lohnsteuerbescheinigung. Sie ist aber kein Arbeitnehmer und hat auch keine Lohnsteuerbescheiningung.
Was mache ich falsch oder werden die Beiträge nur bis 1900 Euro berücksichtigt?
Danke für Hilfe.
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