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Arbeitslosigkeit und Nebenkosten angeben???

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    Arbeitslosigkeit und Nebenkosten angeben???

    Hallo,
    garantiert gibt es darüber schon ein Thema welches ich aber bei diesen zig seiten nicht gefunden habe.
    ich mache gerade das erste mal meine steuereklärung selbst, übrigens gerade für das jahr 2017. ich war 2017 2 mal kurz arbeitslos und suche verzweifelt wo ich das in der erklärung angeben kann. genauso bekommt man ja einiges an seinen nebenkosten erstattet wie wartungen etc, auch dazu finde ich leider nichts in der erklärung.

    es wäre super nett wenn mir jemand helfen könnte, denn ich muss die nächsten tage natürlich auch noch die erklärung für 2018 und für 2019 fertig machen

    liebe grüße und schon einmal vielen dank im vorraus,
    der Ben

    #2
    Hallo,

    für dich bestand für 2017 eine Erklärungspflicht.
    Abgabetermin 31.05.2018
    Handwerkerleistungen findest du auf Seite 13 Hauptvordruck
    Einkommensersatzleistungen Seite 18 dito alles für 2017

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ab 2019 gibt es dann einige neue Anlagen. Wenn du die Datenübernahme aus dem Vorjahr nutzt, sollte das aber kein Problem sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        hallo Figul,
        danke erstmal, die Arbeitslosenzeiten habe ich gefunden.
        allerdings finde ich bei den handwerkerleistungen nur sowas wie minijobs, oder trage ich das genau in diesen reiter "Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen" ein. denn das klingt für mich nicht nach dem richtigen?
        und was meinst du mit erklärungspflicht, ich bekam nie irgendwie post oder sonstiges.

        Mit freundlichen Grüßen, Ben

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          #5
          Was stört dich an den Handwerkerleistungen? Wartungen fallen in der Regel darunter.

          Wenn du 2017 mehr als 410,00 € ALG I bezogen hast, bestand für 2017 Erklärungspflicht, auch ohne, dass du Post bekommen hast.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            oh okay alles klar, das wusste ich nicht. na gut dann ist das so, dann wird das 2018 und 2019 auch noch auf mich zukommen. da ich filmschaffender bin und projektbezogen arbeite, dementsprechend fallen bei mir hin und wieder mal solche zeiten an danke dir für die info. ab sofort weiss ich es

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              #7
              Für 2019 hast du ja noch bis Ende Juli Zeit, die Abgabefrist für 2018 war der 31.07.2019. Du solltest dich mit 2018 beeilen, die Vorschriften

              für Verspätungszuschläge wurden gerade mal wieder verschärft.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                alles klar danke dir. ja werde ich auch die nächsten 2-3 tage abgeben. und die für 2019 auch die nächsten tage. danke für die infos.

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                  #9
                  so jetzt kommt mir gerade nochmal was anderes, wenn ich meine lohnsteuer für 2019 mache, die kann ich ja gar nicht komplett machen, da ich meine nebenkostenabrechnung für 2019 ja erst november 2020 bekomme. wie läuft das dann? bzw wie funktioniert das? Mit freundlichen Grüßen again

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                    #10
                    Hallo,

                    dann nimmst du die von 2018

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Du könntest auch auf Basis der Vorauszahlungen erklären, zumindest die regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen und einmalige Handwerkerleistungen dann erst

                      im Jahr der Abrechnung. Das wird so akzeptiert und entspricht der üblichen Praxis bei diesen Nebenkosten. Dann muss man nicht auf die Abrechnung warten.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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