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    Nebenkostenabrechnung

    Guten Abend zusammen,

    kurze Frage: Meine Steuererklärung für das Jahr 2019 ist sogut wie (fast) abgeschlossen. Ich muss nur auf die kleine Taste "Senden" drücken und der Ball geht an das Finanzamt weiter...
    Es wäre alles super, wenn ich nicht 2 Monate auf meine Nebenkostenabrechnung 2019 warten würde...
    Die Hausverwaltung wurde bereits informiert, dass ich die Nebenkosten für das letzte Jahr brauche, damit ich die Kosten in die Steuererklärung einpflegen kann. Doch kam bis jetzt nichts.

    Auf Dezember zu warten habe ich überhaupt keine Lust und würde gern die Steuererklärung abschließen und sie ans Finanzamt schicken.
    Dann ergibt sich (endlich denkt ihr...) folgende Frage für mich:
    sollte ich die Steuererklärung abschließen und abschicken UND die Nebenkostenabrechnung im Laufe des Jahres per Post bekommen, darf ich diese in der Steuererklärung nächstes Jahres angeben? Oder muss ich die Nebenkosten für das Jahr 2019 in die Steuererklärung 2019 angeben?

    Danke im Voraus.

    Gruß
    D.

    #2
    Bei dem Thema hast du einen gewissen Spielraum, in welchem Jahr du das geltend machst. Da Zu- und Abflussprinzip wird da nicht so strikt angewendet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Nebenkostenabrechnung von 2019 trage ich in die Erklärung für 2020 ein. Seit Jahren trage ich diese Abrechnung immer ein Jahr später ein.
      Das Finanzamt hat dies immer akzeptiert.

      Gruß

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