Hallo zusammen,
evtl. könnt ihr mich in der nachfolgenden Sache aufklären:
Ich bin als Bauleiter eingestellt. Meine Niederlassung befindet sich ca. 30km von mir zur Hause entfernt.
Mir wird sowohl für die berufliche als auch private Nutzung ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt.
Versteuert wird der Firmenwagen über die 1%-Regelung. Die zusätzliche Versteuerung über 0,03% für den Weg von der Wohnung bis zu der 1. Tätigkeitsstätte kommt bei mir nicht zur Anwendung, da ich aufgrund der wechselnden Tätigkeitsstätten (Niederlassung, Baustelle 1, Baustelle 2) keine feste und erste Tätigkeitsstätte habe.
In der Woche bin ich an mind. 2 verschiedenen Tätigkeitsstätten (Niederlassung 2 Tage, Baustelle 3 Tage).
Nun möchte ich gerne wissen, ob ich in der Steuererklärung die Entfernungspauschale für den Weg von der Wohnung zu den verschiedenen Tätigkeitsstätten (Niederlassung, Baustelle 1, Baustelle 2) ansetzen darf?
Danke im Voraus.
evtl. könnt ihr mich in der nachfolgenden Sache aufklären:
Ich bin als Bauleiter eingestellt. Meine Niederlassung befindet sich ca. 30km von mir zur Hause entfernt.
Mir wird sowohl für die berufliche als auch private Nutzung ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt.
Versteuert wird der Firmenwagen über die 1%-Regelung. Die zusätzliche Versteuerung über 0,03% für den Weg von der Wohnung bis zu der 1. Tätigkeitsstätte kommt bei mir nicht zur Anwendung, da ich aufgrund der wechselnden Tätigkeitsstätten (Niederlassung, Baustelle 1, Baustelle 2) keine feste und erste Tätigkeitsstätte habe.
In der Woche bin ich an mind. 2 verschiedenen Tätigkeitsstätten (Niederlassung 2 Tage, Baustelle 3 Tage).
Nun möchte ich gerne wissen, ob ich in der Steuererklärung die Entfernungspauschale für den Weg von der Wohnung zu den verschiedenen Tätigkeitsstätten (Niederlassung, Baustelle 1, Baustelle 2) ansetzen darf?
Danke im Voraus.
Kommentar