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Anlage Versorgungsaufwand Zeile 11 Verstehen und "Ja" oder "Nein" bei Selbstständigen

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    Anlage Versorgungsaufwand Zeile 11 Verstehen und "Ja" oder "Nein" bei Selbstständigen

    hallo,

    ich bin ganz neu hier und hab gleich eine frage. es geht um die anlage versorgungsaufwendungen.

    ich hab schon etwas gesucht und geelsen und es geht um die zeile 11.
    immer wieder lese ich, dass für selbstständige die ihre krankenkasse selber bezahlen "nein bzw. 2" ausgewählt werden soll. hab ich das richtig verstanden?

    wenn ich allerdings meine letzten steuererklärungen durch gehe, hat mein steuerbertater immer "ja bzw. 1" ausgewählt.
    ich bin selbstständig und in der privaten krankenversicherung. zahle also natürlich alles selbst.
    ich bekomme aber von der PKV jährlich eine rückerstattung. vielleicht hat es damit etwas zutun? oder wlechen grund könnte das haben?

    und könnte mir jemand in einfachen worten erklären, was es mit dieser zeile überhaupt auf sich hat bzw. sich die ganze sache auswirkt. (die anmerkung in mein ellster versteh ich leider nicht so ganz). was passiert, wenn man statt ja nein oder andersrum ankreuzt?

    danke für die hilfe.
    Zuletzt geändert von steuernix; 27.02.2020, 05:44.

    #2
    Die Rückerstattung der PKV ist nicht gemeint, da diese nicht steuerfrei ist.

    Gemeint sind der Arbeitgeber, der die Hälfte der KV zahlt, der Dienstherr des Beamten, der Beihilfe zusichern, die Rentenversicherung, die die Hälfte der KV zahlt. Ggfs. gilt das auch für kostenlos mitversicherte Ehepartner.
    Beim Selbstständigen kommt da in der Regel Nein rein.

    Die Auswirkung ist, ob der Maximalbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei 1900 oder 2800€ liegt, ersteres bei ja, letzteres bei nein, wobei sich das nicht zwingend auswirkt.

    Falls doch, sollte man über eine Haftung des Steuerberaters nachdenken.

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      #3
      danke. also auch sie meinen "neine bzw. 2".
      gäbe es sonst noch irgendeine denkbare konstellation, bei dem "ja bzw. 1" angekreuzt werden könnte (als selbstständiger).
      ich kann mir kauf vorstellen, dass der steuerbertaer das über jahre hinweg falsch gemacht hat.

      auch kann ich nicht so ganz den sinn an dem feld erkennen.
      wieso wird ein mal mit 1900 und ein mal mit 2800 € gerechnet. ab wann hat da auswirkungen? bzw. welche "zahl" der krankenkasse ist hierfür relevant?

      danke.

      Kommentar


        #4
        Für jemand, der das ganze Jahr über ununterbrochen selbstständig ist und deshalb seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu 100%

        selbst tragen muss, war schon immer Nein (2) anzugeben. Wenn fälschlich Ja (1) angegeben wurde, ergeben sich nur dann steuerliche Nachteile,

        wenn die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung zusammen unter 2.800 € jährlich liegen. Das ist die

        Rechtslage seit 2010.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          also gibt es keine möglichkeit/ereignis, das mein steuerberter dort keinen fehler begangen hat?

          meinst du "unter" oder "über" 2800 €?

          und welche nachteile wären das genau? bzw. wird das bei einem singel berechnet?
          nehmen wir an, man hat beiträge zu basisabsicherung i.h.v. 2000 €
          pflegeversicherung 300 €
          erstattungen dazu 450 €
          beiträge über basisabsicherung 100 €

          und wie würde es sich verändern bzw. berechnen, wenn man alle beträge verdoppel würde?
          danke.

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            #6
            Wenn die Basisbeiträge über dem Höchstbetrag liegen dann wirken sich andere Versicherungsbeiträge sowieso nicht mehr aus.

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              #7
              Bei deinem Beispiel kommen unterm Strich 1.950,00 € zusammen. Wenn dein Steuerberater fälschlich ja angegeben hat,

              wurden davon nur 1.900,00 € steuerlich berücksichtigt. Bei deinem Beispiel wäre noch Luft nach oben für andere Versicherungen

              gewesen, wie Haftpflicht oder Unfall, immerhin bis zu 850,00 €.

              Bei doppelt so hohen Beiträgen ergeben sich keine Auswirkungen!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Es kann natürlich auch sein, dass das FA in den Vorjahren die falsche 1 durch eine 2 ersetzt hat und alles richtig ist.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Wenn die Basisbeiträge über dem Höchstbetrag liegen dann wirken sich andere Versicherungsbeiträge sowieso nicht mehr aus.
                  das hab ich leider nicht verstanden. da ich weder den richtigen höchstebtrag kenne noch sonst etwas was damit gemeint ist.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Bei deinem Beispiel kommen unterm Strich 1.950,00 € zusammen. Wenn dein Steuerberater fälschlich ja angegeben hat,

                    wurden davon nur 1.900,00 € steuerlich berücksichtigt. Bei deinem Beispiel wäre noch Luft nach oben für andere Versicherungen

                    gewesen, wie Haftpflicht oder Unfall, immerhin bis zu 850,00 €.

                    Bei doppelt so hohen Beiträgen ergeben sich keine Auswirkungen!

                    also wenn ich es richtig verstehe, wäre also der betrag für die versicherungen bei "ja" auf 1900 € gedeckelt. egal wie viel man wirklich bezahlt hat.
                    falls man "nein" auswählt, wäre der höchstebetrag 2800 €.

                    also falls man fälschlicherweise "ja" ausgewählt hat, könnte man im ungünstigsten fall 900 € an aufwendungen "verschenken" - richtig?
                    falls man aber eh unter den 1900 € inkl. aller anderen versicherungen liegt, also z.b. insgesamt bei nur 1800 €, hätte es eh keine auswirklungen ob man "ja" oder "nein" ausgewählt hätte. ist das so richtig?

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                      #11
                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      Es kann natürlich auch sein, dass das FA in den Vorjahren die falsche 1 durch eine 2 ersetzt hat und alles richtig ist.
                      wenn ich es richtige auf den vergangenen bescheiden sehe, lag ich eh immer unter 1900 € . dann wäre es ja eh egal, oder?
                      nur in einem jahr lag ich darüber. dort wurde die gesamtsumme auch auf 1900 € gedeckelt. allerdings kam dann noch mal ein geändert bescheid (wegen einer anderen sache) und dort wurde (obwohl meines wissens nichts mit der "1" bzw "2" geändert wurde), der komplette betrag angesetzt - über 2000 €.

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                        #12
                        Wenn insgesamt nicht mehr als 1.900 € aufgewendet werden, spielt die Angabe Ja oder Nein im Ergebnis keine Rolle.

                        Wenn die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung über 2.800 € liegen, spielt es ebenfalls keine Rolle.

                        Dazwischen wird sich ein Fehler auswirken, wenn es noch andere Versicherungen (Zusatzversicherung Wahlleistungen, Haftpflicht usw.) gibt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wenn insgesamt nicht mehr als 1.900 € aufgewendet werden, spielt die Angabe Ja oder Nein im Ergebnis keine Rolle.

                          Wenn die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung über 2.800 € liegen, spielt es ebenfalls keine Rolle.

                          Dazwischen wird sich ein Fehler auswirken, wenn es noch andere Versicherungen (Zusatzversicherung Wahlleistungen, Haftpflicht usw.) gibt.
                          müsste es nicht auch bei "über 2800 €" eine rolle spielen. da ja sonst schon bei "ja" bei 1900 € gedeckelt wird?

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                            #14
                            Hallo,

                            müsste es nicht auch bei "über 2800 €" eine rolle spielen. da ja sonst schon bei "ja" bei 1900 € gedeckelt wird?
                            Richtig.

                            Freu - mal einen Fehler von Charlie24 gefunden.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              Richtig.

                              Freu - mal einen Fehler von Charlie24 gefunden.

                              Stefan
                              gibts dafür ein gumipunkt? ;-)

                              aber auf jeden fall nehmen ich nun die "2 - nein" und freu mich, dass es als selbstständiger bis 2800 € geht.

                              obwohl doch noch eine frage. es ist ja wahrscheinlich unerheblich ob man selbstständig, privatier, renter oder was auch immer ist, solange man seine private krankenkasse komplett selber zahlt gibt man auch "2 - nein" an. richtig?

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