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Anlage V "laut Erläuterung" oder wie im Vorjahr? Und wie "erklären"

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    Anlage V "laut Erläuterung" oder wie im Vorjahr? Und wie "erklären"

    hallo,

    ich hätte eine frage zu der anlage V.

    dort gibt es z.b. in zeile 33 oder 35 die auswahl "wie im vorjahr" und "laut Erläuterung.
    ist es richtig, wenn ich "erläuterung" auswähl, das ich dann irgendwelche extra belege bzw anhänge mitsenden muss um "es" zu erläutern? und wenn ja, wie mache ich das? ich wüste nicht, wo ich diese erläuterungen mit anhängen sollte.

    und wäre es nicht einfacher, einfach "wie vorjahr" auszuwählen? bei der linearen abschreibung ändert sich ja sowieso erstmal nichts. oder? wäre das korrekt, wenn ich einfach das auswählen würde?
    und muss ich eigentlich bei "wie im vorjahr" oder "laut erläuterung" dieses 3. freifeld irgendwie ausfüllen?

    aber was ist, wenn man ein neues objekt neu anschafft. dort muss man die anschaffungskosten bzw. abschreibung doch sicher erst mal "erklären". wie macht man das am besten? irgendwie ein anhang mitsenden oder..?
    oder kann ich wie mit anderen belegen darauf verzichten und warte ab, ob das finanzamt etwas von mir fordert? allerdings kann ich mir vorstellen, dass sie bei einer neuanschaffung doch ganz sicher etwas sehen wollen, woher die zahlen kommen, oder?


    danke für die hilfe.


    p.s. belege für Reparaturen usw. muss ich auch nicht irgendwie mitsenden (bei bestehenden immobilien)?


    #2
    Bei mir steht dort nicht wie im vorjahr sondern wie 2018!

    Du schreibst gern mal wenn. Aber wie sind denn die Verhältnisse? Natürlich, wenn ein neues Objekt abgeschrieben wird oder sich die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung ändert, dann will das Finanzamt das wissen. Wenn die Abschreibung in der gleichen Höhe wie im Vorjahr getätigt wird, was willst Du da erläutern?

    Erläuterungen kann man machen auf Seite 10 des Mantelbogens, in Zeile 40. Man kann auch einen Brief/eine Mail/ein Fax ans Finanzamt schicken.

    Grundsätzlich will das Finanzamt Belege nur auf Anforderung haben.

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      #3
      ja und bei mir "wie 2017" :-) deshalb hab ich die formulierung gewählt.

      schon klar. mein steuerberater hat allerdings in den letzten jahren immer "erläutern" ausgewählt und hinten angeheftet. deshalb die frage... also kann ich bei bestandsimmobilien einfach "wie 2017/2018" auswählen?
      dann lasse ich auch das "freifeld" leer? oder was trägt man hier normalerweise ein?

      ich benutze meinelster. dort gibt es leider keine seite 10 und zeile 40 wäre im hauptvordruck etwas ganz anderes.

      also keine belege bzw. rechnungen usw. aber die ermittlung der (erstmaligen) AFA. richtig?

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        #4
        Wenn sich der AfA-Betrag gegenüber dem Vorjahr nicht geändert hat, muss dazu nichts belegt oder erläutert werden.

        Die AfA wird auf Seite 4 der Anlage V erklärt. Häkchen bei Linear und wie 2017 sowie Prozentwert angeben, das Freifeld Erläuterung bleibt leer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          okay danke.
          was würde den normalerweiße in dieses "freifeld" gehören?

          und was mache ich mit neu angeschafften objekten. wo/wie erkläre ich dort die anschaffungskosten bzw. die AFA?


          danke.

          Kommentar


            #6
            Zitat von steuernix Beitrag anzeigen
            ich benutze meinelster. dort gibt es leider keine seite 10 und zeile 40 wäre im hauptvordruck etwas ganz anderes.
            Meine Angaben gelten für das 2019er Formular.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Meine Angaben gelten für das 2019er Formular.
              und wo könnte man das in den vorjahren finden? danke.

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                #8
                und wo könnte man das in den vorjahren finden? danke.
                Warum willst du etwas in Zeile 98 des Hauptvordrucks (2018) erklären? Nutze das Erläuterungsfeld in der Anlage V, da passt mehr rein,

                als du meinst.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Warum willst du etwas in Zeile 98 des Hauptvordrucks (2018) erklären? Nutze das Erläuterungsfeld in der Anlage V, da passt mehr rein,

                  als du meinst.
                  wer redet von zeile 98? weiß gar nicht welche das ist. eigentlich hatte ich vor eine erklärung mit anzuhängen. man bekommt ja in dieses kleine freifeld sicher nicht eine ganze aufstellung rein über die anschaffungskosten und die berechnung für die AFA. dazu braucht es ja schon ne ordentliche aufstellung. oder sollte man das wirklich in dieses kleine feld in eine durchgehende zeile schreiben?

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                    #10
                    wer redet von zeile 98?
                    Du hast gefragt, wo man die Seite 10, Zeile 40 in den Vorjahren findet. Was die Herleitung einer Gebäude-AfA angeht, wird die sicher nicht vollständig

                    bei Erläuterungen darstellbar sein. Es ist aber nicht verboten, dazu Belege einzureichen. An Mein ELSTER anhängen ist noch nicht verfügbar!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Du hast gefragt, wo man die Seite 10, Zeile 40 in den Vorjahren findet. Was die Herleitung einer Gebäude-AfA angeht, wird die sicher nicht vollständig

                      bei Erläuterungen darstellbar sein. Es ist aber nicht verboten, dazu Belege einzureichen. An Mein ELSTER anhängen ist noch nicht verfügbar!
                      und wie mache ich das am besten?
                      es gibt unter hauptvordruck punkt 23. dort kann man den punkt setzten belege mit einreichen. sollte man den auswählen? und ob ja oder nein, wie kann ich dann am besten die aufstellung übermitteln?

                      danke.
                      Zuletzt geändert von steuernix; 27.02.2020, 22:57.

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                        #12
                        Hallo,

                        schon mal was von Brief oder Post gehört?

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Zitat von steuernix Beitrag anzeigen
                          es gibt unter hauptvordruck punkt 23. dort kann man den punkt setzten belege mit einreichen. sollte man den auswählen?
                          Ja, wenn man wirklich Belege hinschickt! Denn wenn Du das markierst dann wartet das Finanzamt mit der Bearbeitung bis die Belege vorliegen.

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                            #14
                            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            schon mal was von Brief oder Post gehört?

                            Gruß FIGUL
                            nicht mehr seit wir 2020 haben :-)
                            dachte halt wenn es schon so ein "tolles" online tool gibt, sollte man doch auch alles darin angeben können. werde ja nicht der einzige sein, der sich mal eine immobilie anschafft...
                            also muss ich nun alles schön online machen und dann die eine auftstellung noch mal extra per post schicken?

                            drauf warten, ob es das finanzamt es überhaupt anfordert, kann man sich wahrscheinlich schenken da die das ja zu 99,9% sehen wollen. oder?

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                              #15
                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                              Ja, wenn man wirklich Belege hinschickt! Denn wenn Du das markierst dann wartet das Finanzamt mit der Bearbeitung bis die Belege vorliegen.
                              in dem fall muss man ja ein beleg hin schicken oder nachreichen. also sollte man es ankreuzen? verzögert dies eventuell die abgabefrist? und kann ich das dann relativ formlos hinschicken? mit steuernummer, dass die das zuordnen können? die ganzen anderen sachen ja wohl wahrscheinlich nicht auch noch.

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