Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V "laut Erläuterung" oder wie im Vorjahr? Und wie "erklären"

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Hallo,

    warum soll das die Abgabefrist verzögern?
    Was ist das Frist verzögern?
    Abgabefrist ist der 31.Juli
    Ob du ankreuzt oder nicht, bleibt vollkommen dir überlassen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #17
      also ich hab die belege nun einfach hingeschickt.
      frag mich aber gerade, ob man es vielleicht so lassen hätte sollen und eventuell auf eine anforderung warten sollte. so hebt man ja gerade das augenmerk darauf auf den anteil von grund und boden. was ja zu Diskussionen führen könnte. hätte man es nicht eingereicht, wäre es vielleicht einfach so durchgegangen.

      Kommentar


        #18
        so hebt man ja gerade das augenmerk darauf auf den anteil von grund und boden. was ja zu Diskussionen führen könnte.
        Die Finanzämter verfügen über eine Arbeitshilfe, um den Anteil von Grund und Boden zu berechnen bzw. deine Aufteilungsberechnung nachzuprüfen.

        https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Finanzämter verfügen über eine Arbeitshilfe, um den Anteil von Grund und Boden zu berechnen bzw. deine Aufteilungsberechnung nachzuprüfen.

          https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.html
          schon klar. allerdings gibt man ja lieber erst mal seine berechnung mit an. speziell, wenn diese auch noch im kaufvertrag fixiert wurde.

          Kommentar


            #20
            Zitat von steuernix Beitrag anzeigen

            schon klar. allerdings gibt man ja lieber erst mal seine berechnung mit an. speziell, wenn diese auch noch im kaufvertrag fixiert wurde.
            Das ist ja auch in Ordnung! Wenn die sachgerecht erscheint, wird die eigene Aufteilungsberechnung auch akzeptiert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #21
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

              Das ist ja auch in Ordnung! Wenn die sachgerecht erscheint, wird die eigene Aufteilungsberechnung auch akzeptiert.
              ja nur wie gesagt, könnte man da ja immer diskutieren. wenn man nun gar nichts mitschickt und nur die AFA rein schriebt, fällt es vielleicht erst gar nicht auf. wenn man aber eine extra berechnung dazu einreicht, wird man es sich ja auch sicher anschauen.

              Kommentar


                #22
                wenn man nun gar nichts mitschickt und nur die AFA rein schriebt, fällt es vielleicht erst gar nicht auf.
                Ich habe noch nicht erlebt, dass eine Gebäude-AfA bei erstmaliger Geltendmachung einfach durchgewunken wird. Wer selbst gebaut hat,

                kommt vielleicht mit einer Liste aller Rechnungen aus, aber beim Kauf geht das ohne Aufteilungsberechnung nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ich habe noch nicht erlebt, dass eine Gebäude-AfA bei erstmaliger Geltendmachung einfach durchgewunken wird. Wer selbst gebaut hat,

                  kommt vielleicht mit einer Liste aller Rechnungen aus, aber beim Kauf geht das ohne Aufteilungsberechnung nicht.
                  dacht ich mir ja auch. und ist ja nun eh abgegeben und gibt ja auch nichts zu verheimlichen.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X