Als Gästeführer erhalte ich vom Auftraggeber eine Bescheinigung über die Jahressumme der gezahlten Honorare. Davon muss ich jedoch wieder einen Teil als Vermittlungsprovision abgeben. In welche Zeile der EÜR trage ich diesen Betrag ein?
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Keine Ankündigung bisher.
Vermittlungsprovision als Gästeführer (EÜR)
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AW: Vermittlungsprovision als Gästeführer (EÜR)
Ich würde meinen, dass die gezahlten Vermittlungsprovisionen in Zeile 52, Kennzahl 183 der EÜR zu erklären sind.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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