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    Hallo,
    ichn mache erstmals mit ElsterOnline die ESt-Erklärung. Wenn ich die Berechnung anklicke, kommt diese Fehlermeldung:
    AHW Abbruch-Hinweise
    Die Summe des maschinell berechneten Versorgungs-Freibetrag und des personell ermittelten
    Versorgungs-Freibetrags für den 4. und die weiteren Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit
    überschreitet den gesetzlichen Höchstbetrag. Bitte prüfen und ändern Sie ggf. Ihre Angaben.
    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden

    Bei der Eingabe derselben Daten in dieselben Zeilen in EsterFormular wird die Berechnung ohne Probleme durchgeführt.
    Eine Plausibilitätsprüfung ist bei beiden in Ordnung. Woran kann das liegen bzw. was hat das zu bedeuten? Ich verstehe die AHB nicht.
    Oder gilt der letzte Satz? Dann habe ich aber bald keine Möglichkeit mehr, eine unverbindliche Berechnung zu sehen.
    Danke

    #2
    Wie setzen sich die Einkünfte denn zusammen? Gast du vielleicht einen personell ermittelten Versorgungsfreibetrag eingetragen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke.
      Ich verstehe einfach den Text der AHW nicht. Ich habe nur zwei Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit und ein personell ermittelter Versorgungsfreibetrag liegt meines Wissens auch nicht vor. Warum macht dagegen ElsterFormular keine Schwierigkeiten?
      Ich glaube, die mit ElsterFormular gefertigte Erklärung werde ich auch einreichen und MeinElster kann mir gestohlen bleiben. Das ist ja wohl offensichtlich nicht ausgereift. Da muß ich mich für die nächste Erklärung anderweitig orientieren.

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        #4
        Bei ElsterFormular lässt sich kein personell ermittelter Versorgungsfreibetrag eintragen, da tippst du deine 2 Lohnsteuerbescheinigungen ab,

        das war es dann. Wenn deine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit keine Versorgungsbezüge enthalten, trägt man die Einkünfte und die

        Steuern auf Seite 2 der Anlage N ein, Beiträge zur Sozialversicherung direkt in die Anlage Vorsorgeaufwand. Liegen Versorgungsbezüge vor,

        muss man die auf Seite 3 oben auf einer aufrufbaren Unterseite erklären. Der Abschnitt darunter (Versorgungsbezug 4 ..) darf nicht ausgefüllt werden!

        Versorgungsbezug_ME.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Anders gefragt: Auf Seite 3 der Anlage N, dort im Abschnitt Versorgungsbezug 4 und weitere (aufaddiert), was steht dort in Zeile 12?

          EDIT: Charlie war natürlich wieder schneller ...

          Versorgungsbezug4.JPG
          Zuletzt geändert von L. E. Fant; 29.02.2020, 20:34.

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            #6
            Vielen Dank.
            Fehler behoben; da hat sich bei mir der Fehlerteufel eingeschlichen.

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