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AvEÜR

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    AvEÜR

    Hallo zusammen,

    wahrscheinlich bin ich heute Abend zu blöd, aber vielleicht kann auch mir geholfen werden.
    Ich will beim EÜR die AFA eintragen, bekomme einen Verweis zum AvEÜR wo ich an dieser Stelle auch nichts
    eintragen kann.
    Welches Feld übersehe ich?

    Grüße

    #2
    AW: AvEÜR

    Mit welcher Anwendung bist du denn unterwegs?

    Bei ElsterFormular ist das Anlageverzeichnis AVEÜR bereits in das EÜR-Formular integriert ( Anlageverzeichnis Teil 1 und Teil 2),

    bei Mein ELSTER musst du das im Navigationsbereich links hinzufügen. AfA, AHK usw. müssen ab 2017 in der Anlage AVEÜR erklärt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: AvEÜR

      Guten Morgen,

      ich bin dieses Jahr zum ersten Mal mit Elster Online unterwegs.
      Habe es gestern Abend nicht gefunden, habe die von 2016 in Papierform und da ist die
      AV nicht dabei, wie du ja auch schreibst.
      Wie gesagt, wenn ich beim EÜR Pos. 28 etwas eintragen will, ist da eine Verknüpfung zum AV und bei diesem Feld
      kann ich ebenfalls nichts eintragen.

      Vielleicht sehe ich heute abend mehr. ;-)

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        #4
        AW: AvEÜR

        In der Zeile 28 kann direkt nichts übernommen werden, da dieser Summenwert aus der Anlage AVEÜR übernommen wird. Die Anlage AVEÜR muss dazu bei der Einnahmeüberschussrechnung auch als Anlage ausgewählt worden sein, damit sie befüllbar ist.
        Angehängte Dateien

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          #5
          AW: AvEÜR

          Das ist klar soweit, ist meine erste Erklärung mit Gewerbesteuer usw...
          Habe einfach beim AvEÜR noch nicht das Feld gefunden, dass der Übertrag
          zur besagten Position 28 rutscht.

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            #6
            AW: AvEÜR

            Zitat von kraemsen Beitrag anzeigen
            Das ist klar soweit, ist meine erste Erklärung mit Gewerbesteuer usw...
            Habe einfach beim AvEÜR noch nicht das Feld gefunden, dass der Übertrag
            zur besagten Position 28 rutscht.
            Die Werte für die Zeile 28 der EÜR müssen in das Anlagenverzeichnis unter 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte eingegeben werden, vorausgesetzt, es sind Angaben zu Betriebsgrundstücken zu machen.

            Die Werte für die Zeile 30 der EÜR müssen im Anlagenverzeichnis unter 4. Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GWG) erklärt werden..

            Du musst eben einfach das hinzugefügte Anlagenverzeichnis vollständig ausfüllen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: AvEÜR

              Vielen Dank

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