Gesondert und einheitliche Feststellung

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  • Sansibar
    Benutzer
    • 03.01.2013
    • 93

    #1

    Gesondert und einheitliche Feststellung

    Wieviele Beteiligte kann ich im Feststellungsverfahren in ELSTER erfassen?
    M. Wissens derzeit max. 999, oder mehr?

    Vielen Dank für Eure Antworten.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    AW: Gesondert und einheitliche Feststellung

    Als ich das letzte Mal zum dem Thema etwas gelesen habe, waren das nach meiner Erinnerung maximal 500 Beteiligte.

    Es kann aber sein, dass die Anzahl inzwischen wieder erhöht wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7872

      #3
      AW: Gesondert und einheitliche Feststellung

      Auf der Elster-Seite steht weiterhin 500:

      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      • Sansibar
        Benutzer
        • 03.01.2013
        • 93

        #4
        AW: Gesondert und einheitliche Feststellung

        ok, nur 500; vielen Dank für Eure Antworten
        und schönes Wochenende!

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          AW: Gesondert und einheitliche Feststellung

          Nach den Informationen auf dieser Seite ist die elektronische Übermittlung nach wie wie vor auf maximal 500 Beteiligte begrenzt:



          Bei mehr als 500 Beteiligten muss auf Papier eingereicht werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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