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PKW-Pauschale, Umzugspauschale

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    PKW-Pauschale, Umzugspauschale

    Hallo,

    ich bin leider absoluter Anfänger beim Ausfüllen der Steuererklärung.

    Ich will meine gefahrenen Kilometer zur Arbeitsdstätte absetzen.

    Ich bin 70 Tage zur Arbeit gefahren. Eine Fahrt betrug abgerundet 43 km.

    => Anlage N =>9 - Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale)


    31 Urlaubs- und Krankheitstage: Ich bin Lehrer. Trage ich hier alle Tage ein an denen Schulferien sind? Denn das ist nicht dasselbe wie Urlaubstage. Was ist mit Feiertagen?

    35 einfache Entfernung in Kilometern (auf volle Kilometer abgerundet): Trage ich hier 43 km ein oder 43 x 70 = 3010 km?

    35 davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem PKW zurückgelegt: 43 oder 3010?

    Muss ich noch etwas eintragen?

    Umzug:

    => Anlage N => 14 - Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)

    Unter Umzugkosten kann ich einfach die Pauschale von 764 Euro für den Umzug eintragen, oder?

    Bezeichnung: Betrag

    "Umzug von ... nach ... 764"

    Formular
    Ich bin nicht verheiratet und wohne alleine. Das ist doch das richtige Formula, oder?; Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)

    Was muss ich mindestens ausfüllen?



    Vielen Dank im Vorraus!

    Viele Grüße

    Ferdinand


    Zuletzt geändert von Ferdinand; 02.03.2020, 18:41. Grund: Ergänzung: Richtiges Formular

    #2
    Zeile 31: Trage ich hier alle Tage ein an denen Schulferien sind? Wenn du in den Ferien die Schule nie aufgesucht hast, ja

    Zeile 35:
    Es wird nach der einfachen Entfernung gefragt, nicht nach den Gesamtkilometern. Für die Anzahl der Tage gibt

    es ein eigenes Feld mit der Kennzahl 110: aufgesucht an 70 Tagen. Davon mit eigenem ... PKW zurückgelegt: 43 km.

    Wenn du bei dem Umzug keine Transport- und Reisekosten hattest, gibst du nur die Umzugskostenpauschale an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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