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Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form

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    Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form

    Hallo, ich habe meine Steuererklärung in Mein Elster fertig. Leider kommt bei der Prüfung immer wieder die Meldung:

    Gefundene Fehler und Konflikte
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Sie haben die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form ausgewählt. Eine Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner ist nicht möglich, wenn die Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebenspartner[in] B nach dem LPartG) eine vom Ehegatten oder Person A (Ehegatte A / Lebenspartner[in] A nach dem LPartG) abweichende Anschrift hat. Bitte wählen Sie eine andere Form der Bescheidbekanntgabe aus.

      Mögliche Fehlerquellen
    Gefundene Hinweise
    • Hinweis Bitte beantragen Sie die elektronische Bekanntgabe an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung).

      Mögliche Fehlerquellen
    Ich habe alles bereits im Hauptformular eingetragen und der Fehler kommt nur bei der prüfung. Was muss ich denn noch eingeben damit es geht?






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    Grüßle
    Angehängte Dateien

    #2
    Was muss ich denn noch eingeben damit es geht?
    Es geht nicht, wenn bei der Ehefrau Adressangaben gemacht wurden, weil die als abweichende Adresse interpretiert werden.

    Was willst du denn mit dem Antrag überhaupt, warum willst du euren Steuerbescheid nicht mehr auf Papier haben?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Gegenfrage. Wo ist denn der Nachteil? Ich verstehe das schon richtig, nun kommt der Bescheid der sonst per Post gekommen ist, halt per Mail (oder im Elster Postfach)?! . Mann kann ihn ja dann drucken.

      P.S.: Ich habe mit meiner Frau (zusammenveranlagt) auch in den elektronischen Bescheid eingewilligt.

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        #4
        Hallo, habe den im 1. Beitrag dargestellten Hinweis auch bekommen.

        die Adresse vom Partner ist nicht eingegeben - das kann somit kein Grund sein.

        Sehe das mehr als "ernsten" Hinweis - für die Zustimmung habe ich aber keinen "klick" gesehen, scheint mir so ein Hinsweis " wir haben drauf hingewiesen.

        wer nun auf komplett Web-Anwendung umgestiegen ist ( ich jetzt von E-Formular auf mein Elster) hat soviel Energie investiert, da will man auch das komplette Papierlos nutzen.

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          #5
          Wir hatten früher Elsterformular und haben das schon immer mit dem elektronischen Bescheid gemacht. Da ich Applegeräte habe, geht Elsterformular nicht mehr und ab nächstes Jahr geht es ja allgemein nicht mehr. Ich werde mal die Adresse bei mir rausmachen.

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            #6
            Wir hatten früher Elsterformular und haben das schon immer mit dem elektronischen Bescheid gemacht.
            Den gab es doch bisher überhaupt nicht! Du verwechselst das mit der Übermittlung der Bescheiddaten. Die muss bei Mein ELSTER nicht extra

            beantragt werden, die werden automatisch an das Konto übermittelt, auch wenn du es weiter beim Papierbescheid belässt. Nur wer den verbindlichen

            Steuerbescheid ebenfalls papierlos haben will, muss in die elektronische Bekanntgabe einwilligen. Ob das dann heuer schon funktioniert, muss sich

            erst noch zeigen. Ich sehe wenig Sinn darin, mir den Bescheid elektronisch zustellen zu lassen, um ihn dann auf eigene Kosten auszudrucken. Am

            Schluss zweifelt die Krankenversicherung, bei der freiwillig Versicherte ihre Steuerbescheide vorlegen müssen, auch noch die Echtheit an.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Den Fehler habe ich nicht bekommen (keine Adresse bei der Ehefraue eingegeben). Den Hinweis schon.
              Habe ich aber so verstanden das man einfach nochmal prüft ob man wirklich die gemeinsame elektronische Zustellung will.

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                #8
                Danke für die Aufklärung Charlie24. Jetzt ist es eh zu spät, ich hab das schon vor einer Woche so abgeschickt...Ich denke aber das machen viele so und hoffe die bieten das auch nur an wenn sie sich sicher sind das es auch funktioniert:-(

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                  #9
                  Diese Hinweise lassen sich in Mein ELSTER nicht als gelesen markieren und auch nicht auf Nicht mehr anzeigen setzen, so wie das

                  bei ElsterFormular und bei kommerziellen Steuerprogrammen möglich ist. Die Webanwendung ist noch lange nicht ausgereift, da muss noch viel getan werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Ich denke aber das machen viele so und hoffe die bieten das auch nur an wenn sie sich sicher sind das es auch funktioniert:-(
                    In dem langen Erläuterungstext steht klar drin, dass der Bescheid auch auf Papier zugestellt werden darf.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Alles klar. Bedeutet wenn es Probleme gibt schicken Sie den Bescheid einfach per Post...
                      Aber wenn ich das richtig verstehe kommt in jedem Fall eine Nachricht ins Elster Postfach wenn die Erklärung bearbeitet ist!?

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                        #12
                        Zitat von HEPHHEPH Beitrag anzeigen
                        Alles klar. Bedeutet wenn es Probleme gibt schicken Sie den Bescheid einfach per Post...
                        Aber wenn ich das richtig verstehe kommt in jedem Fall eine Nachricht ins Elster Postfach wenn die Erklärung bearbeitet ist!?
                        Sie schicken den Brief immer per Post, lt. AO ist nur der Papierbescheid rechtsgültig.
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          Sie schicken den Brief immer per Post, lt. AO ist nur der Papierbescheid rechtsgültig.
                          Die AO erlaubt inzwischen auch die verbindliche Bekanntgabe auf elektronischem Weg, wenn der Steuerpflichtige einwilligt!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Die AO erlaubt inzwischen auch die verbindliche Bekanntgabe auf elektronischem Weg, wenn der Steuerpflichtige einwilligt!
                            Das ist mir neu, Danke. Man(n) lernt immer dazu! Ich werde mal die AO durchforsten. Bei dem §§-Dschungel werde ich sehr beschäftigt sein.
                            Zuletzt geändert von stiller; 03.03.2020, 19:23.
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                              #15
                              Damit du nicht zu sehr beschäftigt bist: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__122a.html
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

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                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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