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Frage zur Anlage AV

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    Frage zur Anlage AV

    Hallo,
    mache das erste mal
    meine Steuer über ELSTER. Mir ist aufgefallen das man bei der Anlage AV unter 1-Allgemeinen Angaben, keine Sozialversicherungsnummer eingeben muss so wie ich es von der Papierform her gewohnt bin. Braucht man somit keine Sozialversicherungsnr. mehr in ELSTER eingeben? Unter Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Altersklasse wird die Sozinr.ja wohl nicht reingehören oder?
    Danke schon mal

    #2
    Ja, da hast Du Recht.

    Das hättest Du auch mit ein bisschen Recherche im Forum rausfinden können, oder auch mit Hilfe der Eingabehilfe von Mein Elster.

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      #3
      Diese Angaben sind ab 2019 weggefallen. Auch die geleisteten Beiträge kannst du bei Mein ELSTER nicht mehr in die Anlage AV eintragen.

      Damit die Beiträge bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden, musst du sie in die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung eintragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Charlie24 danke

        Kommentar


          #5
          Hallo Steuerklasse3und5,

          interessanter Test ich habe die Datenübernahme aus dem Vorjahr gemacht und die Angaben aus der Anlage AV wurden auch in den Zusatzangaben zur Steuerberechnung eingetragen.

          Tschüß

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            #6
            Ich verstehe nicht warum mir weiterhin diese Fehlermeldung, rechts angezeigt wird, obwohl auf der linken Seite eine ganz andere Meldung erscheint.
            ich habe in der Anlage AV lediglich folgendes angekreuzt:
            2x Punkt 5
            2x Punkt 19 (wobei ich mir da nicht sicher bin ob Punkt 16 nicht richtig ist) Vielleicht kann mir da wer kurz Hilfestellung geben was da gemeint ist weil ich das dem kleingeschrieben nicht ganz schlau werde.


            Was die Linke Meldung betrifft da werde ich auch nicht schlau obwohl ich bereits hier im Forum die Antworten dazu gelesen habe.
            Angehängte Dateien
            Zuletzt geändert von Steuerklasse3und5; 03.03.2020, 15:59.

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              #7
              Anscheinend hast du beim Eintrag der Einkünfte des Jahres 2018 eine falsche Zeile erwischt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Was die Linke Meldung betrifft da werde ich auch nicht schlau obwohl ich bereits hier im Forum die Antworten dazu gelesen habe.
                Dieser Hinweis kommt, wenn bei einer Zusammenveranlagung die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids beantragt wird.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Die Angaben zu Kindern gehören bei nicht getrennt lebenden Ehegatten und Zusammenveranlagung in die Zeilen 16 bzw. 17 der Anlage AV.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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