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Hinweis zur Bescheidbekanntgabe und Steuerberechnung

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    Hinweis zur Bescheidbekanntgabe und Steuerberechnung

    Habe eine Frage:
    Aktueller Hinweis
    • HinweisBitte beantragen Sie die elektronische Bekanntgabe an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung). ?????????
    • Das wird als Fehlerquelle angezeigt. Wie bekomme ich den Fehler weg, sonstb kann die Steuer nicht berechnet werden.

    #2
    Den Hinweis bekommst du nur weg, wenn du keinen Antrag auf elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids stellst.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...ronischer-form

    Der Hinweis verhindert allerdings die Steuerberechnung nicht. Wenn die nicht funktioniert, hat das andere Gründe.

    Ich habe mir erlaubt, den Titel des Themas zu ändern, Axel ist wenig aussagekräftig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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