Guten Tag,
ich habe meinen Riestersparvertrag 2019 förderschädlich gekündigt.
Die Bank hat bei der Auszahlung einen Rückforderungsbeitrag (6.000€) aus gezahlten Zulagen
und über die Steuererklärung erhaltene Steuervorteile abgezogen, so die Info von der Bank.
Wo muss ich diesen Vorgang bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigen
und kann ich den Rückforderungsbeitrag durch die Steuererklärung reduzieren?
Für eure Unterstützung wäre ich sehr dankbar!
Gruß
Andreas
ich habe meinen Riestersparvertrag 2019 förderschädlich gekündigt.
Die Bank hat bei der Auszahlung einen Rückforderungsbeitrag (6.000€) aus gezahlten Zulagen
und über die Steuererklärung erhaltene Steuervorteile abgezogen, so die Info von der Bank.
Wo muss ich diesen Vorgang bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigen
und kann ich den Rückforderungsbeitrag durch die Steuererklärung reduzieren?
Für eure Unterstützung wäre ich sehr dankbar!
Gruß
Andreas
Kommentar