Hallo zusammen
Bei der Steuererklärung für das Jahr 2017 habe ich ein paar Fragen bzgl. eines Nebenjobs.
Ich bekam 3,5 Monate lang (bis Mitte April) Arbeitslosengeld 2. Anschließend war ich das restliche Jahr als Sekretärin in Teilzeit (50%-Stelle) tätig und erzielte ein Brutto-Jahreseinkommen von 12.743€ welches bereits versteuert wurde.
Dafür nutze ich wie sonst auch die Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand.
Anliegen 1:
Parallel zum Teilzeitjob war ich an 9 Tagen in einem Nebenjob mit selbstständigem Dienstvertrag tätig (Verwaltungstätigkeit auf Honorarbasis). Das dort erzielte Jahreseinkommen liegt bei 896€ und muss noch versteuert werden.
Jetzt würde ich Anlage S hinzufügen und den letzt genannten Betrag in Zeile 44 eintragen. Passt das? Dazu kommen noch die Fahrtkosten zur Nebentätigkeit. Wo genau sind diese einzutragen?
Anliegen 2:
Bei einem früheren Arbeitgeber (vor 2017) floss monatlich Geld direkt vom Bruttolohn (also unversteuert) in eine Pensionskasse. Im Jahr 2017 zahlte ich freiwillige Beiträge von insgesamt 500€ in die noch existierende Pensionskasse. Diese waren nun allerdings schon versteuert. Wo genau muss ich den Gesamtbetrag angeben, um die Steuern wieder zurückzuerhalten?
Schonmal vielen Dank für eure Antworten!
LG Sandra_83
Bei der Steuererklärung für das Jahr 2017 habe ich ein paar Fragen bzgl. eines Nebenjobs.
Ich bekam 3,5 Monate lang (bis Mitte April) Arbeitslosengeld 2. Anschließend war ich das restliche Jahr als Sekretärin in Teilzeit (50%-Stelle) tätig und erzielte ein Brutto-Jahreseinkommen von 12.743€ welches bereits versteuert wurde.
Dafür nutze ich wie sonst auch die Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand.
Anliegen 1:
Parallel zum Teilzeitjob war ich an 9 Tagen in einem Nebenjob mit selbstständigem Dienstvertrag tätig (Verwaltungstätigkeit auf Honorarbasis). Das dort erzielte Jahreseinkommen liegt bei 896€ und muss noch versteuert werden.
Jetzt würde ich Anlage S hinzufügen und den letzt genannten Betrag in Zeile 44 eintragen. Passt das? Dazu kommen noch die Fahrtkosten zur Nebentätigkeit. Wo genau sind diese einzutragen?
Anliegen 2:
Bei einem früheren Arbeitgeber (vor 2017) floss monatlich Geld direkt vom Bruttolohn (also unversteuert) in eine Pensionskasse. Im Jahr 2017 zahlte ich freiwillige Beiträge von insgesamt 500€ in die noch existierende Pensionskasse. Diese waren nun allerdings schon versteuert. Wo genau muss ich den Gesamtbetrag angeben, um die Steuern wieder zurückzuerhalten?
Schonmal vielen Dank für eure Antworten!
LG Sandra_83
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