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Nebenjob auf Honorarbasis und Einmalzahlung in Pensionskasse

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    Nebenjob auf Honorarbasis und Einmalzahlung in Pensionskasse

    Hallo zusammen

    Bei der Steuererklärung für das Jahr 2017 habe ich ein paar Fragen bzgl. eines Nebenjobs.
    Ich bekam 3,5 Monate lang (bis Mitte April) Arbeitslosengeld 2. Anschließend war ich das restliche Jahr als Sekretärin in Teilzeit (50%-Stelle) tätig und erzielte ein Brutto-Jahreseinkommen von 12.743€ welches bereits versteuert wurde.
    Dafür nutze ich wie sonst auch die Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand.

    Anliegen 1:
    Parallel zum Teilzeitjob war ich an 9 Tagen in einem Nebenjob mit selbstständigem Dienstvertrag tätig (Verwaltungstätigkeit auf Honorarbasis). Das dort erzielte Jahreseinkommen liegt bei 896€ und muss noch versteuert werden.
    Jetzt würde ich Anlage S hinzufügen und den letzt genannten Betrag in Zeile 44 eintragen. Passt das? Dazu kommen noch die Fahrtkosten zur Nebentätigkeit. Wo genau sind diese einzutragen?

    Anliegen 2:
    Bei einem früheren Arbeitgeber (vor 2017) floss monatlich Geld direkt vom Bruttolohn (also unversteuert) in eine Pensionskasse. Im Jahr 2017 zahlte ich freiwillige Beiträge von insgesamt 500€ in die noch existierende Pensionskasse. Diese waren nun allerdings schon versteuert. Wo genau muss ich den Gesamtbetrag angeben, um die Steuern wieder zurückzuerhalten?

    Schonmal vielen Dank für eure Antworten!

    LG Sandra_83
    Zuletzt geändert von Sandra_83; 26.09.2018, 01:43.

    #2
    AW: Nebenjob auf Honorarbasis und Einmalzahlung in Pensionskasse

    Zu 1.)

    Das sind sicherlich gewerbliche Einkünfte, also Anlage G. Dort ist der GEWINN einzutragen, d.h. Saldo aus Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben. Zusätzlich als eigenständige Erklärung ist noch die Anlage EÜR auszufüllen, wo Du deinen Gewinn ermittelst.

    Zu 2.)

    Wenn es unversteuert war, war das in der Einkommensteuererklärung nicht anzugeben, sonst hätte sich ja eine Doppelbegünstigung ergeben.

    Wenn es versteuert war, könnte es ggf. eine Riester-Rente sein, für die Du ggf. eine Zulage beantragen kannst. Dann dürftest Du vom Anbieter aber auch eine Bescheinigung nach § 92 EStG bekommen haben, die Grundlage für Deine Anlage AV sein dürfte.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Nebenjob auf Honorarbasis und Einmalzahlung in Pensionskasse

      Danke für die Antwort!

      Da die Pensionskasse keine Riester enthält, wird sie auch nicht absetzbar sein. Ich frag da nochmal direkt nach. Zu dem Nebenjob: Es war eine Tätigkeit beim Kolping Bildungswerk im Sekretariat. Ich habe in dem Sinne ja kein Gewerbe angemeldet und bin auch kein IHK-Mitglied. Gilt dann trotzdem Anlage G mit EÜR?

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        #4
        AW: Nebenjob auf Honorarbasis und Einmalzahlung in Pensionskasse

        Jep, ist so.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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