Wo finde ich dieses Formular in Elster?
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Anlage V
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Gast
AW: Anlage V
Wenn mit dem Programm Elsterformular gearbeitet wird:
- Einkommensteuererklärung öffnen
- auf der linken Seite unten in der Auswahl bei weitere Vordrucke (alphabetisch sortiert) Anlage V auswählen
- Anlage V doppelt anklicken damit sie in den oberen Bereich zu meine Steuererklärung hinzugefügt und bearbeitet werden kann
Wenn im Benutzerkonto bei Mein ELSTER gearbeitet wird:
- Einkommensteuererklärung öffnen
- über die Anlagenauswahl die Anlage V durch setzen eines Hackens markieren und speichern
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Gast
AW: Anlage V
Wollen Sie nun Ihre Steuererklärung mit dem auf dem PC installierten Programm Elsterformular machen oder in Ihrem Benutzerkonto im Internet bei Mein ELSTER? Welchen Browser verwenden Sie dann? Haben Sie mit der Steuererklärung schon begonnen und wie?
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AW: Anlage V
Bei Mein ELSTER - und nur dort wird ein Browser verwendet - findet man die Anlagenauswahl im Navigationsbereich links.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Anlage V
So gehe ich vor:
Ich melde mich in "mein ELSTER" mit der Zertifikatsdatei an. Bis dahin alles ok.
Formular Est1 C ist bereits ausgefuellt und gespeichert. Ich kann es oeffnen und bearbeiten. alles ok.
Nun moechte ich die Anlage V ausfuellen. Klicke auf "Alle Formulare" im mittleren Bereich oder auf "Formulare und Leistungen" im Navigationsbereich links.
Es erscheint folgende Anlagenauswahl:
Anträge, Einspruch und Mitteilungen
Einspruch
Antrag auf Fristverlängerung
Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen
Sonstige Nachricht an das Finanzamt
Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht (ESt 1 C) Anlage 34a (Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns)
Einnahmenüberschussrechnung
Einnahmenüberschussrechnung
Feststellung
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B) Gesonderte Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft
Gewerbesteuer
Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages (GewSt 1 D)
Kapitalertragsteuer
Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach Einkommensteuergesetz Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach Investmentsteuergesetz
Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) Körperschaftsteuererklärung (KSt 1 A) - bis 2016 Körperschaftsteuererklärung (KSt 1 A) - steuerbefreit (bis 2013)
Körperschaftsteuererklärung (KSt 1 B) - bis 2016 Körperschaftsteuererklärung (KSt 1 C) - bis 2016
Lohnsteuer
Lohnsteuer-Anmeldung Lohnsteuerbescheinigung Stornierung einer Lohnsteuerbescheinigung
Umsatzsteuer-Voranmeldung Dauerfristverlängerung (vierteljährlich) Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung (monatlich) Umsatzsteuererklärung Zusammenfassende Meldung Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge
Sonstige Formulare
Anmeldung über den Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs bei beschränkt Steuerpflichtigen (§ 50a Absatz 7 EStG) Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG (ab 2014) Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG (bis 2013)
Entschuldigen Sie, wenn mein Anliegen nervig ist, es ist die erste Erfahrung mit "Mein ELSTER" und die ist zum Verzweifeln.
Mit bestem Gruss
Salome
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AW: Anlage V
Erst einmal vorab die Frage: ESt 1C ist die Einkommensteuerklärung für BESCHRÄNKT Steuerpflichtige. Ist das zutreffend oder müsste eher ESt 1A (also die Einkommensteuererklärung für UNBESCHRÄNKT) Steuerpflichtige ausgefüllt werden?
Die Anlage V ist ein Teil der Einkommensteuererklärung (unabhängig ob ESt 1C oder ESt 1A). Dafür muss zunächst diese Erklärung geöffnet werden, um dann DORT die Anlage V hinzuzufügen. Die Anlage V ist keine eigenständige Erklärung, die über den von dir in deinem letzten Beitrag beschriebenen Weg geöffnet werden kann.
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Gast
AW: Anlage V
Noch einmal zusammenfassend die Vorgehensweise:
- begonnene Einkommensteuererklärung öffnen
- nach dem Öffnen im Auswahlmenü auf der linken Seite auf den Button Anlagen hinzufügen/entfernen klicken
- danach in der Übersicht die Anlage V auswählen und mit dem Häckchen markieren
- danach auf weiter gehen
Allgemeine Informationen zur Arbeit mit Mein ELSTER sind hier enthalten:
http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/p...ISTPAGE=343586Angehängte Dateien
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AW: Anlage V
Danke Sabre und Korsika! Wie konnte ich diese kleine Pfeile auf der linken Seite unbeachtet lassen?! Nun ist es soweit klar. "Beschränkt" ist ok, da mein Wohnsitz nicht (mehr) in Deutschland ist. Danke für den Hinweis. Auch ganz toll der Link zur "Einsteigerhilfe". Nun nhoffe ich, dass ich die Erklärung endlich abschließen kann. Nochmals vielen Dank für diese wertvolle Hilfe!
Mit bestem Gruß aus Portugal
Salome
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Wenn 2022 ebenfalls von einem Steuerberater übermittelt wird, wirst du nichts machen müssen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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