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Umsatzsteuererklärung 2019

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    Umsatzsteuererklärung 2019

    Hallo und bitte um Hilfe:

    Formular Umsatzsteuererklärung 2019 hat ein neues Feld 22 , was ich in den älteren USt-Erklärungen bisher nicht gesehen habe.

    (Feld Nr. 22):
    Die Steuer wurde
    ( ) nach vereinbarten Entgelten
    ( ) nach vereinnahmten Entgelten oder
    ( ) nach vereinbarten und vereinnahmten Entgelten berechnet.

    Es muß eine der drei Möglichkeiten angekreuzt werden.

    Leider habe ich vergeblich nach einer Erklärung gesucht :-(


    PS
    Ich bin Freiberufler

    Danke im Vorraus für eure Hilfe

    #2
    Der Regelfall wäre nach vereinbarten Entgelten. Die Umsatzsteuer ist anzumelden, sobald du eine Rechnung gestellt hast.

    Auf Antrag gestattet das Finanzamt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG).

    Wie das bei dir ist, musst du selbst wissen! https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__20.html

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Jenny Beitrag anzeigen
      ......
      Ich bin Freiberufler...
      Hallo Jenny,

      dann könntest du nach vereinnahmten Entgelten abrechnen, du führst die Umsatzsteuer erst ab, wenn deine Rechnungen bezahlt werden.
      Voraussetzung -> Du hast einen Antrag gestellt.

      Tschüß

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        #4
        holzgoe Danke Dir !!

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          #5
          Wer Ist-Besteuerung anwendet, der muss auch eine entsprechende Gestattung des Finanzamts haben.

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Wer Ist-Besteuerung anwendet, der muss auch eine entsprechende Gestattung des Finanzamts haben.
            Hallo L.E.Fant,

            das ist natürlich korrekt. Ich bin aber davon ausgegangen, dass noch nicht einmal ein Antrag gestellt wurde, weil die Begrifflichkeiten waren ja unverständlich was ist überhaupt vereinbart und vereinnahmt.

            Tschüß

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              #7
              Ich bin aber davon ausgegangen, dass noch nicht einmal ein Antrag gestellt wurde,
              Der Antrag ist bekanntlich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung enthalten. Nachdem Jenny schon 3 Jahre freiberuflich tätig ist, gehe ich mal davon aus,

              dass sie den Fragebogen bei Aufnahme der Tätigkeit ausgefüllt hat. Was ich nicht weiß, ist, ob die Finanzämter den Antrag schriftlich verbescheiden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                .... Was ich nicht weiß, ist, ob die Finanzämter den Antrag schriftlich verbescheiden.
                Hallo,

                ja die Anträge werden genehmigt bzw. falls die Voraussetzungen nicht vorliegen abgelehnt.

                Tschüß

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                  #9
                  Dankeschön

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