Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eintragen

    Hallo zusammen,

    ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen:

    Situation:
    - verheiratet aber getrennt lebend seit November
    - ein Kind, lebt bei der Mutter
    - Steuerklasse IV

    Frage:
    An welcher Stelle muss ich Angaben machen die dann zu Folge haben, dass der Entlastungsbetrag berücksichtigt wird? Ich hatte bereits versucht etwas rauszufinden und finde immer die Aussage "unter Anlage Kind, Angaben zum Kindschaftsverhältnis". DIese Aussage bringt mich leider nicht wirklich weiter, weil dort eben nichts angegeben ist zu "Entlastungsbetrag".

    Vielen Dank,
    Maggie


    #2
    Hallo,

    Anlage Kind Punkt(Seite) 7

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Gar nicht. Denn wenn Ihr Euch im November 2019 getrennt habt, erfüllt Ihr für 2019 ja noch die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung für das komplette Jahr 2019, d.h. von Euch ist für den Zeitraum 01.01.-31.12.2019 Niemand Alleinerziehender, so dass auch Niemand dieser Entlastungsbetrag zusteht.
      Zuletzt geändert von Picard777; 05.03.2020, 09:54. Grund: Jahreszahl korrigiert
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        Picard777

        2019 trifft es besser

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Jep, danke, habe es korrigiert, war meiner Zeit voraus, zukunftsorientiert und so … :-)
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Lieben Dank,
            stimmt bei Punkt 7 steht ja Entlastungsbetrag. Dies habe ich auch eingetragen, aber anscheinend passiert hinten raus nichts. Ob ich angebe, dass noch eine weitere Person im Haushalt gelebt hat oder nicht. Bei der Steuerberechnung ist der Punkt nicht aufgeführt. Das verwirrt mich etwas. Oder sehe ich irgendeinen Punkt nicht?

            Kommentar


              #7
              Bitte auch die Folgebeiträge lesen, Deine Frage stellt sich nicht.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Für die zwei Monate in 2019 steht mir aber anteilig der Entlastungsbetrag zu, weil ich seit dem November ja alleinerziehend bin. Auch wenn das nicht viel ausmacht, würde ich mir die Differenz gern anschauen. Wir geben die Steuererklärung getrennt veranlagt ab.

                Kommentar


                  #9
                  Nein, steht es nicht, siehe mein Beitrag. Im übrigen suchmaschiniere mal nach BMF 23.10.2017 Alleinerziehende. Im dortigen Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist das in Rz 5 und 25 klar geregelt. Ihr habt zusammen ganzjährig den Splittingtarif bei einer Zusammenveranlagung und nicht nur 10 Monate, dann kannst Du nicht on top für zwei Monate Splitting und Entlastungsbetrag erhalten.Wenn Ihr euch scheinbar für 2019 dafür entscheidet keine gemeinsame Einkommensteuererklärung zu machen, ist das Eure Privatsache bzw. ein familienrechtliches Thema.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    Vielen Dank für deine Antwort. Dann lese ich diesen Punkt nochmal nach. Sowohl die Dame beim Finanzamt als auch eine beim Steuerberater haben es mir anders erklärt, daher bin ich davon ausgegangen.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von magitron Beitrag anzeigen
                      ein Kind, lebt bei der Mutter
                      Inzwischen geh ich davon aus, dass Du die Mutter bist.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X