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AG in London, Arbeit im Home Office

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    AG in London, Arbeit im Home Office

    Hallo,
    könnt ihr mir eventuell beim Ausfüllen bzgl der Werbungskosten helfen?
    Seit Februar 2019 arbeite ich für einen Arbeitgeber mit Sitz in London, allerdings vom Home Office in Deutschland aus. Gebe ich dann bei erster Tätigkeitsstätte meine Heimatadresse an?

    Ich bin außerdem ein paar Mal beruflich in London gewesen, kommt das dann zu den Auuswärtstätigkeiten im Ausland?

    Muss ich sonst etwas beachten bezüglich meines Arbeitszimmers? In welcher Höhe darf dort was angesetzt werden? Ich habe nur die technische Ausstattung (PC, Monitor, Tastatur und Telefon) vom AG erhalten.

    Vielen Dank!

    #2
    Ein Home-Office ist keine erste Tätigkeitsstätte, außerdem fällt da doch keine Entfernungspauschale an.

    Deine weiteren Fragen betreffen ebenfalls Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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