Wenn auf einem Vertrag steht, dass das Projekt steuerbefreit ist weil Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bescheinigt hat, dass es um eine "berufliche Bildungsmaßnahme gemäß § 4 Nr. 21, Buchstabe a, Doppelbuchstabe b Umsatzsteuergesetz" geht und man als Freiberufler also Rechnungen ohne USt. stellt, muss man diese Einnahmen irgendwo eintragen?
Ich würde vermuten irgendwo da: Umsatzsteuererklärung, Anlage UR, Abschnitt 6 - Ergänzende Angaben zu Umsätzen, Feld 50-60 aber da wird §4 nicht erwähnt. Irgendwo anders vielleicht?
Ich würde vermuten irgendwo da: Umsatzsteuererklärung, Anlage UR, Abschnitt 6 - Ergänzende Angaben zu Umsätzen, Feld 50-60 aber da wird §4 nicht erwähnt. Irgendwo anders vielleicht?
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