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wilde ehe - Fehler im Hauptvordruck ?

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    wilde ehe - Fehler im Hauptvordruck ?


    Ausganglage;
    2 Kindern, nicht verheiratet. jeder ist einzeln veranlagt, der Kindergeldbezug wurde "aufgeteilt", einer Kind 1, einer Kind2, aber gemeinsamer Wohnsitz

    Mir wird immer folgender Fehler angezeigt, obwohl ich schon (ungerechterweise) alle haushaltsnahen Dienstleistungen entfernt habe.

    Ein Antrag auf hälftige Aufteilung der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern zulässig.
    • Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
    ich möchte doch trotzdem meine Aufwendungen gelten machen?

    kann mir jemand helfen?
    Grüße


    #2
    Hallo majaroh,

    lies mal das hier aus der Eingabehilfe ->

    Bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern geben Sie bitte nur diejenigen Sonderausgaben an, die auf eigener Verpflichtung beruhen und die Sie selbst wirtschaftlich getragen haben (Anlagen Sonderausgaben / Vorsorgeaufwand). Als außergewöhnliche Belastungen können nur solche Aufwendungen erklärt werden, die ausschließlich Sie selbst wirtschaftlich getragen haben (Anlage Außergewöhnliche Belastungen). Das Gleiche gilt für die Steuerermäßigung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen). Werden die Aufwendungen von einem gemeinsamen Konto gezahlt, geben Sie bitte nur den von Ihnen jeweils wirtschaftlich getragenen Anteil an (ggf. hälftig). Den Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträgebei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern stellen Sie bitte inZeile 10 der Anlage Sonstiges. Bitte beachten Sie, dass nur die Abzugshöchstbeträge aufgeteilt werden können, also nicht die Aufwendungen selbst.

    Tschüß

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      #3
      J a, aber wir sind ja gesetzlich gesehen keine Lebenspartner.
      Habe jetzt im Hauptvordruck einen kleinen Haken erntfernt, wo ich versehentlich eine Aufteilung zu 50% angegeben habe. Jetzt funktioniert es.
      Nun könnte ich bei Zahlungen von einem gemeinsamen Konto einfach den halben Betrag angeben, stimmts?
      ein Frage ncoh: gebe ich meine tasächlichne Aufwendungen ein und die werden dann automatisch auf die 20% Steuerermäßigung gekürzt oder rechne ich das schon vorher aus?

      Kommentar


        #4
        Hallo holzgoe. vielen Dank nochmal für dien Hilfe! habe mich vor lauter Verzweiflung gar nicht bedankt....
        lg
        majaroh

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          #5
          Zitat von majaroh Beitrag anzeigen

          1.)
          Nun könnte ich bei Zahlungen von einem gemeinsamen Konto einfach den halben Betrag angeben, stimmts?
          2.)
          ein Frage ncoh: gebe ich meine tasächlichne Aufwendungen ein und die werden dann automatisch auf die 20% Steuerermäßigung gekürzt oder rechne ich das schon vorher aus?
          Hallo majaroh,

          1.) JA
          2.) du trägst den abzugsfähigen Betrag ein, daraus werden dann die 20 Prozent ermittelt.
          2019 ist ja neu den Rechnungsbetrag komplett anzugeben und den Betrag der abzugsfähig ist also ohne Materialkosten.

          Tschüß

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            #6
            Du gibst die von dir getragenen Kosten an, die 20% Ermäßigung berechnet das Berechnungsmodul der Anwendung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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