Ausganglage;
2 Kindern, nicht verheiratet. jeder ist einzeln veranlagt, der Kindergeldbezug wurde "aufgeteilt", einer Kind 1, einer Kind2, aber gemeinsamer Wohnsitz
Mir wird immer folgender Fehler angezeigt, obwohl ich schon (ungerechterweise) alle haushaltsnahen Dienstleistungen entfernt habe.
Ein Antrag auf hälftige Aufteilung der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern zulässig.
- Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
kann mir jemand helfen?
Grüße
Kommentar