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(Mein Elster) Antrag auf eine Berechtigung als Bevollmächtigter einer anderen Person

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    (Mein Elster) Antrag auf eine Berechtigung als Bevollmächtigter einer anderen Person

    Ich muß mich doch jetzt bei" Mein Elster" anmelden, vorher habe " ich" alles über das Elster Formular gemacht. Auf der zweiten Seite kann ich angeben-- Antrag auf eine Berechtigung als Bevollmächtigter einer anderen Person---aber was bedeutet das.
    Gebe ich da den Namen meiner Frau ein (sie hat bisher immer das Elster Formular ausgefüllt), sie geht nicht arbeiten, gibt aber Kapitalerträge an.

    funny

    #2
    Zitat von funny Beitrag anzeigen
    Ich muß mich doch jetzt bei" Mein Elster" anmelden, vorher habe " ich" alles über das Elster Formular gemacht. Auf der zweiten Seite kann ich angeben-- Antrag auf eine Berechtigung als Bevollmächtigter einer anderen Person---aber was bedeutet das.
    Gebe ich da den Namen meiner Frau ein (sie hat bisher immer das Elster Formular ausgefüllt), sie geht nicht arbeiten, gibt aber Kapitalerträge an.

    funny
    Auch bei Verwendung von ElsterFormular hättest Du Dich anmelden können!
    Wenn Deine Frau bereits angemeldet ist, beantragt sie den Code für eine andere Person (Dich)!

    Nun beantrage Du den Code für Deine Frau.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      Ja, dieses Jahr geht meine Frau auch noch über das Elster Formular (Zusammenveranlagung) Sie wollte sich jetzt schon für das nächste Jahr für --Mein Elster-- anmelden (nächstes Jahr ist das Formular ja nicht mehr machbar) und kam zu dem Punkt s.oben.
      Was ist denn der Sinn, wenn beide einen Code haben?? Ist das wie eine Vollmacht? Bisher ist noch keiner bei --Mein Elster-- angemeldet.

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        #4
        Grundsätzlich reicht es aus, wenn sich einer der Ehegatten registriert und dabei den Bescheinigungsabruf für sich und den anderen Ehegatten

        beantragt. Zwei Elster-Konten werden nicht benötigt, eine Zusammenveranlagung kann ohnehin nur aus einem Konto heraus erfolgen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für die Information. Ich weiß nicht, wie das Finanzamt es sieht, wenn meine Frau mal dort anrufen sollte und eine Auskunft über mein Konto haben möchte... Ich kenne das von unserer Bank, obwohl Gemeinschaftskonto, bekam sie keine Auskunft, weil sie keine extra Bankkarte hatte, das haben wir dann nachgeholt und das Problem war gelöst. Nun frage ich mich, wie es bei dem -Mein Elster-ausschaut. Vielleicht rufe ich nächste Woche dort an. Vielen Dank.

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            #6
            Hallo,

            du bringst da Einiges durcheinander.
            Ein Benutzerkonto bei Elster kannst du doch nicht mit einem Bankkonto vergleichen
            Was soll deine Frau dort für eine Auskunft erlangen?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Nun frage ich mich, wie es bei dem -Mein Elster-ausschaut
              Man benötigt keine Auskünfte zu einem Elster-Konto. Ein Elster-Konto hat den Zweck, den registrierten Inhaber als Datenübermittler gegenüber dem Finanzamt

              auszuweisen. Die authentifizierte Übermittlung von Steuererklärungen ersetzt die Unterschrift der Steuerpflichtigen. Daneben bietet das Konto elektronische

              Formulare zum Erstellen von Steuererklärungen und zur elektronischen Kommunikation mit dem Finanzamt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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