Verkauf selbstgenutzte Eigentumswhg - muss Anlage SO ausgefüllt werden?

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  • Mitti56
    Neuer Benutzer
    • 06.03.2020
    • 5

    #1

    Verkauf selbstgenutzte Eigentumswhg - muss Anlage SO ausgefüllt werden?

    Ein freundliche "Hallo" in die Forumsrunde.

    Wir haben in 2019 unserer selbstgenutze Eigentumswohnung verkauft:
    Kauf Ende 2014 - Verkauf Mitte 2019, also innerhalb der 10 Jahresfrist,
    jedoch wegen der ausschliesslichen Eigennutzung steuerfreier Verkauf.

    Muss ich die Anlage SO ausfüllen oder kann ich mir die Arbeit sparen?
    Was mir natürlich wesentlich lieber wäre

    Freue mich auf Antworten.

    Michael
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    jedoch wegen der ausschliesslichen Eigennutzung steuerfreier Verkauf.
    Warum willst du dann die Anlage SO ausfüllen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Mitti56
      Neuer Benutzer
      • 06.03.2020
      • 5

      #3
      Weil ich so ordentlich bin

      Also meinst du ich kann das bleiben lassen?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        Bei Eingaben in der Anlage SO wird von der Steuerpflicht ausgegangen. Oder kannst du da etwas zur Eigennutzung eintragen?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7872

          #5
          Um die Veranlagung zu beschleunigen kannst Du aber sinnvollerweise im Hauptbogen einen Hinweis darauf machen, dass der Verkauf aus den und den Gründen nicht steuerpflichtig ist. Das Finanzamt dürfte wissen, dass Ihr die ETW verkauft habt innerhalb der 10-Jahresfrist, d.h. eine Nachfrage wäre nicht ungewöhnlich. Insbesondere wenn Du ein anerkanntes Arbeitszimmer hattest ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Insbesondere wenn Du ein anerkanntes Arbeitszimmer hattest ...
            Davon stand aber nichts in dem ersten Beitrag.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Mitti56
              Neuer Benutzer
              • 06.03.2020
              • 5

              #7
              Um die Veranlagung zu beschleunigen kannst Du aber sinnvollerweise im Hauptbogen einen Hinweis darauf machen, dass der Verkauf aus den und den Gründen nicht steuerpflichtig ist. Das Finanzamt dürfte wissen, dass Ihr die ETW verkauft habt innerhalb der 10-Jahresfrist, d.h. eine Nachfrage wäre nicht ungewöhnlich. Insbesondere wenn Du ein anerkanntes Arbeitszimmer hattest ...
              Arbeitszimmer hate ich in der ETW nicht, die hatte nur zwei Räume.
              Hinweis im Hauptbogen klingt auch gut.

              In der Anlage SO gibt es die Zeile 33:
              Nutzung des Grundstücks bis zur Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken
              Demnach müsste ich die SO also zumindest bis hierhin ausfüllen??

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45930

                #8
                Nutzung des Grundstücks bis zur Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken
                Meiner Meinung nach ist die Zeile 33 für die Fälle gedacht, in denen ein Grundstück teilweise vermietet war bzw ein Arbeitszimmer vorhanden war, diese Zeile

                korrespondiert doch mit der Zeile 34. Ich bleibe dabei, dass der Verkauf einer ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung

                überhaupt nicht erklärt werden muss. Ob man im Hauptvordruck darauf hinweist, ist Geschmackssache, ich mache das in so eindeutigen Fällen nicht.

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • Mitti56
                  Neuer Benutzer
                  • 06.03.2020
                  • 5

                  #9
                  [QUOTE][diese Zeile korrespondiert doch mit der Zeile 34/QUOTE]

                  Ja, so kann man es natürlich auch verstehen.... Danke!!
                  Da der Verkauf wegen der Eigennutzung ja nunmal steuerfrei ist lasse ich die SO auch ganz weg.
                  Falls das FA nachfragt, werde ich denen das DANN genauer erklären. Hatte bisher immer mit freundlichen Menschen dort zu tun..

                  Vielen Dank nochmal!

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45930

                    #10
                    Nachdem du aus dieser Wohnung nie Vermietungseinkünfte erklärt hast, sondern allenfalls haushaltsnahe Dienstleistungen und

                    Handwerkerkosten, glaube ich noch nicht einmal, dass es da überhaupt zu einer Rückfrage kommt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • Mitti56
                      Neuer Benutzer
                      • 06.03.2020
                      • 5

                      #11
                      Die Hoffnung teile ich gerne - ich rechne jetzt auch nicht wirklich mit einer Nachfrage..

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