Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wohin eintragen gezahlte Beitrag zu Krankenversicherung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wohin eintragen gezahlte Beitrag zu Krankenversicherung

    Hallo zusammen,

    brauche Hilfe von Experten. Nach der Bescheinigung von Krankenversicherung habe ich im 2019 ein Betrag zur KV ohne Anspruch auf Krankengeld und zur Pflegeversicherung bezahlt.

    Ich weiß nicht, wo die eintragen werden müssen. Zuerst dachte ich in der Zeile 12 Vorsorgeaufwendungen. Elster zeigt, dass die gezahlte Beiträge die geleistete überschreiten. Zuerst Elternzeit danach Arbeitssuchen gewesen, zwischen beiden Sachen muss selber KV, PF bezahlen. Beim Vordruck Sonderausgaben habe ich keine Zeile gefunden, wo ich dass eintragen kann.

    Kann mir bitte jemand ein Rat geben?
    Danke im Voraus

    #2
    Wie wäre es mit den Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo zusammen,
      brauche Hilfe ich beziehe zwei Renten ,die gesetzliche und VBL Versorgung Bund und Länder.
      Frage: Wo muss ich die Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung der beiden Renten eintragen, welche zeilen?

      Mit
      freundlichen Grüßen
      goeb

      Kommentar


        #4
        Frage: Wo muss ich die Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung der beiden Renten eintragen, welche zeilen?
        Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand, wo sonst ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X