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Doppelte Lohnsteuerbescheinigung

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    Doppelte Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo !
    Mein Arbeitgeber hat zweimal die gleiche Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt übermittelt. Beide identischen Bescheinigungen befinden sich nun unter den Dokumenten, die zur automatischen Übernahme auch von Elster genutzt werden. Der Effekt: Sowohl die Einkünfte als auch Vorsorgeaufwendungen werden alle doppelt so hoch ausgefüllt.
    Kann man online eine Bescheinigung von der Übernahme ausnehmen ?

    #2
    In Mein ELSTER funktioniert das derzeit nicht. Du musst die Daten einer Bescheinigung manuell löschen, außerdem sollte dein Arbeitgeber unbedingt

    eine Bescheinigung stornieren!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bedeute manuell in der Anlage die Werte eingeben ?

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        #4
        Bei der überflüssigen Lohnsteuerbescheinigung einfach rechts auf die Mülltonne klicken.
        Angehängte Dateien

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          #5
          Genau die Funktion suche ich die ganze Zeit. Wird aber nicht angezeigt unter Elster Online / Meine Bescheinigungen. Oder steht das wo anders ?

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            #6
            Nur zum Verständnis: Es gibt in der Anlage N keine zwei Zeilen. Stattdessen werden die Summen einfach in einer Zeile summiert !

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              #7
              Zitat von sb9978 Beitrag anzeigen
              Stattdessen werden die Summen einfach in einer Zeile summiert !
              Oh, dann fürchte ich dass Du Recht hast, Du müsstest das dann editieren.

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                #8
                Ich würde wirklich unbedingt Deinen Arbeitgeber über die doppelte Lohnsteuerbescheinigung informieren, da der Bearbeiter beim Finanzamt, wenn er nicht aufpasst, das auch doppelt übernimmt. Das ist leider eine "beliebte" Fehlerquelle. Problem: In der Regel sollte der Arbeitgeber so einen quatsch nicht machen. Die sind aber da häufig beratungsresistent und bekommen das trotz Anleitung nicht auf die Reihe und sagen, das wäre ein technischer Fehler oder sie hätten Alles richtig gemacht, tatsächlich saß das Problem aber vor dem Lohnbuchhaltungs-PC. Ggf. weist Du in der Steuererklärung im Hauptbogen darauf noch einmal besonders hin.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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