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EÜR ab 2019

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    EÜR ab 2019

    Hallo zusammen!

    Ich habe die letzten Jahre meine EÜR immer super einfach über mein verwendetes Buchhaltungsprogramm (Verwaltungsscout Business) ausgegeben und dem FA zugeschickt - das geht ja nun bekanntermaßen so nicht mehr. Die EÜR war in meinem Fall unterteilt in Umsatz, GWGs (wurden sofort und in voller Höhe im jeweiligen Jahr abgeschrieben), Abschreibungen auf Sachanlagen, Providerkosten und natürlich die Erlöse unterm Strich, allerdings ohne weitere Unterteilung oder Aufzählungen der einzelnen Abschreibungen. Damit hatte ich seit 6 Jahren auch keine Probleme...

    Bei der für mich neuen Anlage EÜR in ElsterFormular bin ich mir jetzt doch arg unsicher. Ich hoffe ich kann meine Fragen hierzu einigermaßen verständlich und konkret ausdrücken...
    1. Die GWGs sollen in Z. 43, so viel habe ich hoffentlich jetzt schon verstanden. Aber müssen sie weiter/einzeln aufgeschlüsselt sein, oder kann ich hier einfach unter Bezeichnung gebündelt "GWG" eintragen und dazu die Gesamtsumme? So hatte ich es bisher immer abgegeben.
    2. Die Kosten für meine Provider (Handy & Website) habe ich ebenfalls in einem Posten zusammengefasst in die Z. 49 "Aufwendungen für Telekommunikation" eingetragen. Reicht das?
    3. Ich nehme an/hoffe, dass ich bei den Abschreibungen auf Sachanlagen (also im Anlageverzeichnis) nicht eine komplette Inventar-Bestandsaufnahme anlegen muss von den Dingen, die schon längst vollständig abgeschrieben sind? Dass noch laufende Abschreibungen hier nun doch detaillierter aufgelistet werden müssen habe ich, glaube ich, richtig verstanden. Aber wie verhält es sich mit den Dingen, mit deren Abschreibung ich beispielsweise im letzten Jahr schon "formlos" begonnen habe. Kann ich einfach den Anschaffungspreis eintragen, bei dem "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" den im letzten Jahr bereits abgezogenen Betrag runterrechnen und dann bei "AfA/Auflösungsbeitrag" mit den Abzügen fortfahren?
    Ich hoffe meine Fragen sind einigermaßen verständlich, ich bin auf jeden Fall für jede Hilfe dankbar...

    #2
    Diese Einzelaufteilung sowohl bei den GWG wie auch im Anlageverzeichnis ist keine Pflicht, sondern Kür! Du darfst nach wie vor die Summe

    der GWG erklären und die Wirtschaftsgüter im Anlageverzeichnis zu Gruppen (KFZ, Büroausstattung, Sonstige) zusammenfassen.

    Ansonsten gibt es einige zusätzliche Zeilen, da muss bei einigen Betriebsausgaben jetzt stärker spezifiziert werden.

    Wenn dein Buchhaltungsprogramm die elektronische Übermittlung der EÜR samt AVEÜR unterstützt, kannst du alles auch damit

    übermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Oh, so spät und dennoch schnell noch eine Antwort. Danke schon einmal dafür Charlie!

      Mein Programm unterstützt leider (aktuell) keine Übermittlung. Den „ganzen Rest“ habe ich eh schon über ElsterFormular gemacht. Ich habe nur die EÜR der Einfachheit halber aus dem Programm ausgegeben, da ich die Buchführung ja sowieso machen muss. Ich weiß, dass das im Zweifelsfall keine Rolle spielt, aber da sich die Umsätze bei mir im sehr niedrigen vierstelligen Bereich bewegen, wollte ich den bürokratischen Part so simpel wie möglich halten. Möchte aber natürlich so oder so alles „sauber“ haben :-)

      Ich hatte es tatsächlich so aufgefasst, dass bei der EÜR nun alles im Detail spezifiziert werden muss. Sollte das nicht so sein, wäre das super. Konkret biete ich Mediengestaltung in verschiedenen Bereichen an, daher belaufen sich meine „Sachanlagen“ auf PC-Hardware und Fotoequipment. Wahrscheinlich lässt sich das im Anlageverzeichnis nicht ganz allgemein als „Equipment“ zu einem Punkt zusammenfassen oder? Und wie verhält es sich mit den Spalten Kaufdatum, Anschaffungspreis, Buchwert zu Beginn..., etc. bei solchen Zusammenfassungen? Das lässt sich für eine ganze Gruppe von Dingen die zu unterschiedlichen Zeiträumen gekauft wurden ja nur schwer runterbrechen - oder darf das in dem Fall ignoriert werden? Lediglich der Wert für die Gesamtabschreibung des jeweiligen Jahres wäre dann eindeutig, soweit ich das verstehe.

      Ich hoffe die Fragen sind jetzt nicht schon zu speziell oder arg unbeholfen. Aber ich ahne, dass mir so vielleicht schon ein Licht aufgeht.. Nochmals vielen lieben Dank für die Hilfestellung!


      PS: Nur zur Verdeutlichung ein fiktives Beispiel, wie meine EÜR bisher aussah:
      Umsatzerlöse: 1000
      Abschreibung auf Sachanlagen: -300
      Provider: -70
      Geringwertige Wirtschaftsgüter: -400
      Betriebsergebnis: 230

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        #4
        Oh, offensichtlich wurde mein Thread mittlerweile hierher verschoben und der Titel geändert ... nun gut.

        Ich glaube ich habe es jetzt soweit verstanden, bis auf folgendes (wahrscheinlich total banal und ich stehe einfach auf dem Schlauch):
        In der AVEÜR fasse ich alle beweglichen Wirtschaftsgüter unter "Andere" zusammen, das Anschaffungsdatum lasse ich hierbei weg. In die "Anschaffungskosten" trage ich die Kaufpreise der Güter ein, die ich die letzten Jahre angeschafft habe. In die "Zugänge" das, was im jeweiligen Betriebsjahr hinzugekommen ist und in den "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes" den aktuellen Gesamtwert, bei dem schon alle über die letzten Jahre geschehenen Abrechnungen abgezogen sind. "Abhänge" scheint nur bei Verkäufen interessant zu sein. Der "AfA/Auflösungsbeitag" ist natürlich die Summe, die vom aktuellen Buchwert diesen Jahres insgesamt abgezogen wird.

        Aber: Wie gehe ich mit Dingen um, sobald sie vollständig abgeschrieben sind? Der "Einlagewert" wird ja in dieser Auflistung theoretisch trotzdem jedes Jahr höher...? Sprich wenn keine neuen Wirtschaftsgüter hinzukommen ist irgendwann zwar der "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes" auf 0€ und es wird auch nichts mehr weiter abgerechnet, aber die Anschaffungskosten betragen trotzdem bspw. 15.000€? Ist das so korrekt? In meiner bisherigen Aufstellung gibt es diese Anschaffungssumme im Gesamten nicht...

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          #5
          Oh, offensichtlich wurde mein Thread mittlerweile hierher verschoben und der Titel geändert ... nun gut.
          Das war ein Versehen! Wenn du noch weißt, wie der Titel ursprünglich hieß und in welches Unterforum er gehört, lässt sich das ändern.

          In der AVEÜR fasse ich alle beweglichen Wirtschaftsgüter unter "Andere" zusammen
          Man muss zwischen den Gruppen Kraftfahrzeuge, Büroausstattung und Andere trennen.

          Die historischen Anschaffungskosten werden bei Zugängen höher, niedriger werden die erst wieder nach Abgängen.

          Wenn du Erinnerungswerte buchst, geht der Buchwert nach vollständiger Abschreibung auf 1,00 €, nicht auf 0,00 €.
          Erinnerungswerte haben den Vorteil, dass Abgänge leichter nachvollziehbar sind. Das ist auch der Vorteil einer
          Einzelerfassung, die nicht unbedingt mehr Aufwand verursacht. Extern musst du ja trotzdem alles einzeln erfasst
          haben, um die Werte für eine Gruppe richtig ermitteln zu können.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Der Titel passt sinngemäß, ich hatte es nur etwas umständlicher ausgedrückt. Und im Sub-Forum ElsterFormular eingetragen, da es sich konkret darauf bezog. Aber ich nehme an/hoffe, dass die Formulare in MeinElster die gleichen sind. Also kein Problem :-)

            Kraftfahrzeuge habe ich übers Gewerbe keine und Büroausstattung im eigentlichen Sinne auch nicht (setze zumindest keine Büroräume o.Ä. ab). Oder zählen Laptops auch ohne offizielle Räumlichkeiten zur Büroausstattung? PC-Gerumpel und Kameraausrüstung sind in meinem Berufsfeld in erster Linie allgemein Werkzeuge und werden von mir an keinem festen Ort verwendet, so hatte ich es bisher behandelt und alles über einen Kamm geschert unter "Abschreibung auf Sachanlagen". Hier hätte ich das instinktiv unter "Andere" zusammengefasst.

            Aber ok, der Kaufpreis/Erinnerungswert bleibt ohne Verkäufe von Bestandsinventar also gleich bzw. wird maximal höher, wenn neue Anschaffungen hinzukommen, verstanden. Nach vollständigen Abschreibungen sinkt der Restwert auf 1€ und nicht auf 0€, auch verstanden. Abschließend: ist es (wenn als Pool gelistet) ein Gesamtwert von 1€ oder "pro Gegenstand" 1€?

            Entschuldige die wahrscheinlich wahnsinnig fisseligen Fragen, diese (für mich neuen) Förmlichkeiten sind teils echt irritierend. Und natürlich vielen Dank für die Aufklärungen deinerseits!

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              #7
              Ein Laptop wird üblicherweise bei Büroausstattung zugeordnet. Wenn du mit Erinnerungswert buchst, was nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, aber

              aus meiner Sicht Sinn macht, behält jedes einzelne Wirtschaftsgut bis zur Ausbuchung beim Abgang einen Erinnerungswert von 1,00 €.

              So ganz identisch sind die Formulare zwar nicht, aber ich lasse das Thema hier stehen, ElsterFormular gibt es ja ab 2020 nicht mehr.

              Verschrottung ist im Übrigen auch als Abgang zu erfassen!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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