Hallo zusammen!
Ich habe die letzten Jahre meine EÜR immer super einfach über mein verwendetes Buchhaltungsprogramm (Verwaltungsscout Business) ausgegeben und dem FA zugeschickt - das geht ja nun bekanntermaßen so nicht mehr. Die EÜR war in meinem Fall unterteilt in Umsatz, GWGs (wurden sofort und in voller Höhe im jeweiligen Jahr abgeschrieben), Abschreibungen auf Sachanlagen, Providerkosten und natürlich die Erlöse unterm Strich, allerdings ohne weitere Unterteilung oder Aufzählungen der einzelnen Abschreibungen. Damit hatte ich seit 6 Jahren auch keine Probleme...
Bei der für mich neuen Anlage EÜR in ElsterFormular bin ich mir jetzt doch arg unsicher. Ich hoffe ich kann meine Fragen hierzu einigermaßen verständlich und konkret ausdrücken...
Ich habe die letzten Jahre meine EÜR immer super einfach über mein verwendetes Buchhaltungsprogramm (Verwaltungsscout Business) ausgegeben und dem FA zugeschickt - das geht ja nun bekanntermaßen so nicht mehr. Die EÜR war in meinem Fall unterteilt in Umsatz, GWGs (wurden sofort und in voller Höhe im jeweiligen Jahr abgeschrieben), Abschreibungen auf Sachanlagen, Providerkosten und natürlich die Erlöse unterm Strich, allerdings ohne weitere Unterteilung oder Aufzählungen der einzelnen Abschreibungen. Damit hatte ich seit 6 Jahren auch keine Probleme...
Bei der für mich neuen Anlage EÜR in ElsterFormular bin ich mir jetzt doch arg unsicher. Ich hoffe ich kann meine Fragen hierzu einigermaßen verständlich und konkret ausdrücken...
- Die GWGs sollen in Z. 43, so viel habe ich hoffentlich jetzt schon verstanden. Aber müssen sie weiter/einzeln aufgeschlüsselt sein, oder kann ich hier einfach unter Bezeichnung gebündelt "GWG" eintragen und dazu die Gesamtsumme? So hatte ich es bisher immer abgegeben.
- Die Kosten für meine Provider (Handy & Website) habe ich ebenfalls in einem Posten zusammengefasst in die Z. 49 "Aufwendungen für Telekommunikation" eingetragen. Reicht das?
- Ich nehme an/hoffe, dass ich bei den Abschreibungen auf Sachanlagen (also im Anlageverzeichnis) nicht eine komplette Inventar-Bestandsaufnahme anlegen muss von den Dingen, die schon längst vollständig abgeschrieben sind? Dass noch laufende Abschreibungen hier nun doch detaillierter aufgelistet werden müssen habe ich, glaube ich, richtig verstanden. Aber wie verhält es sich mit den Dingen, mit deren Abschreibung ich beispielsweise im letzten Jahr schon "formlos" begonnen habe. Kann ich einfach den Anschaffungspreis eintragen, bei dem "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" den im letzten Jahr bereits abgezogenen Betrag runterrechnen und dann bei "AfA/Auflösungsbeitrag" mit den Abzügen fortfahren?
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