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EÜR 2019 kleine Fragen

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    EÜR 2019 kleine Fragen

    Hallo
    Ich kämpfe wiedermal mit der EÜR für meinen Mann: Rentner, arbeitet auf Abruf als freier Dozent bei seinem ehemaligen Chef (ca. 6000 Euro/Jahr)

    Feld: Laufende EDV-Kosten (zum Beispiel Beratung, Wartung, Reparatur)
    Kann ich das schätzen, wenn Ja wie hoch?
    (hab geschrieben, Strom, Papier und Toner) ca. 10 Euro pro Monat geschätzt also 120

    Feld: Arbeitsmittel (zum Beispiel Bürobedarf, Porto, Fachliteratur)
    hab ich aber auch 60 Euro geschätzt (Stifte, Umschläge, Porto) , also 5 Euro pro Monat

    (und bei Telefon auch 120) sind das jetzt zu viele Schätzungen?

    - bei gezahlte Vorsteuerbeträge bin ich mir nicht sicher. Wir hatten letztes Jahr ca. 6000 Euro Nachzahlung für 2018
    (in der Einkommensteuererklärung) und deshalb wurde für 2019 ca. die gleiche Summe schon mal abgezogen. Sind das die Vorsteuern?
    Die Nachzahlung kam zustande, weil die Rente meines Mannes unversteuert ausgezahlt wurde, eine Einmalauszahlung vom Riester und natürlich auch für die 6000 Dozentenhonorar

    Bei 125/126 Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen und Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen
    hab ich einfach keine und 0 eingetragen. Oder sehe ich da was falsch?

    Die Umsatzsteuererklärung hab ich schon losgeschickt, war ja nur das Dozentengehalt dieses Jahr und das vom letzten Jahr einzutragen. (die wurde nämlich beim letzten Jahr noch nachgefordert.) Bin mir nicht klar wozu die dort das Einkommen von 2018 brauchen, (Ich gehe mal davon aus dort trägt man das Bruto ein, also ohne Abzug der Werbungskosten)

    #2
    Ich nehme mal an, dass dein Mann bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt oder handelt es sich um eine steuerbefreite

    Tätigkeit? Die Einkommensteuernachzahlung ist jedenfalls keine Vorsteuer und hat in der EÜR auch nichts verloren, die Vorauszahlungen ebenfalls nicht..

    Und wie du seine Betriebsausgaben ermittelst oder schätzt, hat jetzt mit der elektronischen Steuererklärung bzw. Mein ELSTER auch nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Info zu dem Begriff Vorsteuer. Ich war mir nicht ganz sicher, weil ich noch nie Steuern nachzahlen mußte und damit auch nie Steuervorauszahlungen gefordert wurden.
      Ich denke das die bei der Umsatzsteuer die "Kleinunternehmerregelung" gilt. Die Tätigkeit ist nicht steuerbefreit.
      Die Frage der Schätzungen war mehr, "weil ich gerade eine Frage hatte" ... Falls es Finanzamt als zu hoch erscheint, dann ist es eben so, Ich werde noch mal im Internet suchen ob ich dazu was finde. Der Begriff "Laufende EDV-Kosten" ist mir neu, letztes Jahr hab ich einfach Büromaterial geschätzt eingetragen und da waren die gleich mit dabei.
      Aber jeddenfalls danke, damit kann ich die EÜR jetzt losschicken.

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        #4
        Mit dem, was zum Thema schätzen im Internet kursiert, muss man immer vorsichtig sein. Eigentlich sollte man seine Betriebsaufgaben aufzeichnen und

        bei Bedarf auch belegen können. Telefonkosten z. B. kann man, soweit ein EVN verfügbar ist, über einen repräsentativen Zeitraum aufzeichnen, um sie dann

        sachgerecht schätzen zu können. Das ist aber alles kein Thema der elektronischen Steuererklärung
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Stimmt, aber meine Mann vergißt sogar sich bei Büromaterial quittungen geben zu lassen.. Naja ich werde es schätzen und wenn es nicht anerkannt wird ist es auch ok, so viel macht es nicht aus

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