Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V 2019

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V 2019

    Hallo, ich versuche verzweifelt Einträge in der Anlage V 2019 zu machen - Fehlermeldung: "Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Absetzung für Abnutzung für Gebäude abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V)" -> habe in Zeile 33 Absetzung 2 % linear angegeben (wie 2018) - weiter unten steht ein Gesamtbetrag (z.b. 1400,-) - darunter steht ermittelt durch direkte Zuordnung und wieder ein Prozentwert - darunter nochmal Werbungskosten (z.B. 250,- für Einbauküche anteilsmäßig)
    Egal was man einträgt, es kommt immer die Fehlermeldung "Fehler innerhalb der Seite" -Bei der Absetzung für Abnutzung für Gebäude wurde gleichzeitig angegeben, dass die Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, durch direkte Zuordnung ermittelt wurden und dass die Ausgaben verhältnismäßig ermittelt wurden. Pro Aufwendung kann die Aufteilung nur auf eine Art ermittelt werden (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V)" - im gedruckten Formular habe ich das immer so eingegeben: Zeile 35 AfA, letzte Spalte = Werbungskosten = 250,- / im Formular online geht das aber nicht. Was mach ich nur falsch? Ich krieg die Krise, tel. ist fast nie jemand erreichbar. - Würde mich außerordentlich über Hilfe freuen, danke.

    #2
    Hallo,

    Prozentwert falsch zugeordnet

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Pro Aufwendung kann die Aufteilung nur auf eine Art ermittelt werden
      Du musst dich entscheiden! Entweder direkte Zuordnung oder verhältnismäßige Aufteilung! Ein elektronisches Formular ist kein Papierformular,

      die Eingaben müssen deshalb plausibel sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo zusammen,

        gleiches Thema bei der Erfassung der Schuldzinsen:

        Gesamtbetrag EUR 1000 / 41% Zuordnung zur Mietwohnung / EUR 410 Werbungskosten => "Fehler innerhalb der Seite"

        VG Babbsagg

        Kommentar


          #5
          Angeben musst du den Prozentwert für den eigengenutzten Anteil, also 59%!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Danke für den Hinweis - läuft :-) ! "

            Genau umgekehrt wie im Vorjahr...


            Kommentar


              #7
              Genau umgekehrt wie im Vorjahr...
              Da irrst du dich, das läuft schon immer so! In der Erläuterung stand auch letztes Jahr und auch die Jahre zuvor schon immer:

              Bitte dabei angeben, ob die Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, durch direkte Zuordnung oder verhältnismäßig ermittelt wurden.

              Der Prozentsatz bei verhältnismäßig bezieht sich seit jeher auf den nicht vermieteten Anteil.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Bin da auch grad drüber gestolpert und finde das völlig sinnfrei. Würde mich nicht wundern, wenn jeder Nicht-Steuerexperte hier verzweifelt und letztendlich auf die "ermittelt verhältnismäßig in Prozent" Angabe verzichtet und "ermittelt durch direkte Zuordnung" auswählt. DENN: Die "abzugsfähigen Werbungskosten" ergeben sich logischerweise aus dem "Gesamtbetrag" durch Multiplikation mit dem Verhältnis von vermieteter zur Gesamtwohnfläche des Grundstücks (Wird bei den allgemeinen Angaben zum Grundstück hinterlegt). Deshalb wäre es eigentlich naheliegend, bei "ermittelt verhältnismäßig in Prozent" auch den Prozentsatz der vermieteten Wohnfläche einzutragen. Aber dort muss (wahrscheinlich aus historischen Gründen) der Prozentsatz der eigengenutzten Wohnfläche eingetragen werden, damit das Formular keinen Fehler anzeigt, Ich denke, wenn man das Formular schon nicht ändern will, dann sollte zumindest die Hilfe den Sachverhalt erklären und der Benutzer nicht erst durch Probieren oder Suche im Forum herausfinden müssen, warum das Formular einen Eingabefehler anzeigt.
                Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                Diese Galerie hat 1 Bilder

                Kommentar


                  #9
                  Bin da auch grad drüber gestolpert und finde das völlig sinnfrei.
                  Dann solltest du dich an das BMF wenden und darum bitten, den Aufbau der Anlage V generell zu ändern. Ob der derzeitige Aufbau naheliegend ist

                  oder nicht, will ich nicht beurteilen, ich kenne das jedenfalls nicht anders. Es wird doch auch erläutert, man muss die Erläuterung nur lesen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von frickelpit Beitrag anzeigen
                    finde das völlig sinnfrei
                    Ein großes Problem der allgemeinen Art. Eine Auswahl zwischen Ja und Nein kann bei falscher Antwort immer ins Gegenteil umschlagen.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X