Hallo,
ich habe eine Frage zur EÜR. Ich veröffentliche nebenberuflich in wissenschaftlichen Zeitschriften und bekomme dafür etwas Honorar (mittlerer 3-stelliger Betrag jährlich). Bislang habe ich das einfach in der Anlage S eingetragen. Dort heißt es nun aber in "Mein ELSTER", es müsse in jedem Fall eine EÜR erstellt werden. Ist das jetzt wirklich für jede noch so kleine selbstständige Tätigkeit erforderlich oder gibt es dafür eine Bagatellgrenze?
Vielen Dank!
ich habe eine Frage zur EÜR. Ich veröffentliche nebenberuflich in wissenschaftlichen Zeitschriften und bekomme dafür etwas Honorar (mittlerer 3-stelliger Betrag jährlich). Bislang habe ich das einfach in der Anlage S eingetragen. Dort heißt es nun aber in "Mein ELSTER", es müsse in jedem Fall eine EÜR erstellt werden. Ist das jetzt wirklich für jede noch so kleine selbstständige Tätigkeit erforderlich oder gibt es dafür eine Bagatellgrenze?
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