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EÜR bei jeder selbstständigen Tätigkeit?

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    EÜR bei jeder selbstständigen Tätigkeit?

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur EÜR. Ich veröffentliche nebenberuflich in wissenschaftlichen Zeitschriften und bekomme dafür etwas Honorar (mittlerer 3-stelliger Betrag jährlich). Bislang habe ich das einfach in der Anlage S eingetragen. Dort heißt es nun aber in "Mein ELSTER", es müsse in jedem Fall eine EÜR erstellt werden. Ist das jetzt wirklich für jede noch so kleine selbstständige Tätigkeit erforderlich oder gibt es dafür eine Bagatellgrenze?

    Vielen Dank!

    #2
    Es gibt seit 2017 keine Bagatellgrenze mehr. Für jede selbständige Tätigkeit muss eine EÜR elektronisch übermittelt werden.

    Es ist ja auch kein großer Aufwand damit verbunden. Nach dem ersten Jahr kannst du die Daten aus dem Vorjahr übernehmen und die paar Zahlen

    anpassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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