Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vorläufige Steuerberechnung ergibt 0,08 Euro

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vorläufige Steuerberechnung ergibt 0,08 Euro

    Hallo,

    ich mache gerade meine Steuerklärung fertig , d.h. Einkommensteuer unbeschränkt steuerpflichtig, habe alles automatisch einfüllen lassen und siehe da:
    Die Vorläufige Steuerberechnung ergibt nur 0,08 Euro an Erstattung.

    Wie kann das sein bei 3.536 Euro Einkommenssteuer, die ich im Jahre 2019 gezahlt habe?

    Ich muss dazu sagen das sich die Arbeitsstätte im Ort befindet, d.h. ich komme nicht über die 1000,- Euro Grenze bei den Werbungskosten.
    Aber wenn ich auch nur 6km zu fahren habe sind mit doch Fahrtkosten von mehreren hundert Euro im Jahr entstanden.

    Bekomme ich da nicht wenigstens etwas mehr als nur 0,08 Euro erstattet?

    Gruß

    #2
    Warum glaubst du, dass du mehr estattet bekommen solltest? Beim Lohnsteuerabzug werden Werbungskostenpauschale und Sozialversicherung schon berücksichtigt. Du hast offensichtlich nicht mehr abzusetzen, wo soll da die Erstattung herkommen?

    Kommentar


      #3
      Zitat von blacky2016 Beitrag anzeigen
      Aber wenn ich auch nur 6km zu fahren habe sind mit doch Fahrtkosten von mehreren hundert Euro im Jahr entstanden.
      Hallo blacky2016,

      das Finanzamt erstattet keine Kosten, höchstens Zuviel gezahlte bzw. einbehaltene Steuer.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        Aber wenn ich auch nur 6km zu fahren habe sind mit doch Fahrtkosten von mehreren hundert Euro im Jahr entstanden.
        Kein aber, die Fahrtkosten zählen zu den Werbungskosten, und wenn du da nicht über 1000 Euro kommst spielt das keine Rolle (tja, so ungerecht ist der Pauschbetrag eben).

        Übrigens bekommst du nicht einmal die 8 Cent zurück, das nur nebenbei.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          Die Ungerechtigkeit des Pauschbetrags besteht auch darin, dass er auch gewährt wird, wenn die Werbungskosten deutlich unter 1.000,00 € liegen.

          Ungerecht zumindest gegenüber dem, der genau die 1.000,00 € erreicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            Gerechtigkeit und Steuern -> wie passt das zusammen, könnte man unendlich darüber philosophieren.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              Ungerecht zumindest gegenüber dem, der genau die 1.000,00 € erreicht.
              Genau das meinte ich. Da ist der Kollege der am Schreibtisch gegenüber sitzt aber direkt neben dem Büro wohnt und sich über steuerfreie 1000 Euro freut, du hingegen musst sie für die Fahrtkosten ausgeben.

              Der Werbungskostenpauschbetrag ist einfach ein Etikettenschwindel, denn Pauschalen sind nur dafür gedacht etwas zu vereinfachen (pauschal 30 Cent/km beispielsweise), nicht aber Ungerechtigkeiten zu erzeugen. Bei Kleinkram (etwa den 16 Euro Kontoführungsgebühren) mag man das ja noch tolerieren, 1000 Euro sind da imho aber viel zu viel.

              Und Umweltschädlich ist er obendrein (häufig profitieren gerade die schlimmen* Arbeitnehmer von den Fahrtkosten). Ich fand' das Werkstorprinzip übrigens goldrichtig - nur leider ist da die Politik mal wieder eingeknickt.

              *natürlich nur im Bezug auf die Umwelt

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar

              Lädt...
              X