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Freiberufler, was gebe ich wo an?

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    Freiberufler, was gebe ich wo an?

    Hallo zusammen,

    ich bin seit letztem Jahr nun nebenbei freiberufliche Kleinunternehmerin in der Ernährungsberatung. Aktuell mache ich meine erste EÜR.
    Nun habe ich mir letztes Jahr dafür einen Laptop gekauft, der bisschen was unter 700 Euro gekostet hat. Ist das richtig, dass ich den bei den Arbeitsmitteln (Bürobedarf) angebe?

    Außerdem zahle ich eine monatliche Gebühr für die Nutzung einer App für meine Kunden, ist das jetzt "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeugsteuer)" oder gehört das zu "Laufende EDV-Kosten (zum Beispiel Beratung, Wartung, Reparatur)"?
    Gleiche Frage bezüglich der Domainkosten.

    Und dann habe ich mir noch eine Heißluftfritteuse gekauft, die ich für die Rezepte brauche, die ich für meine Kunden erstelle, wo packe ich die rein?
    Bin da generell noch etwas überfordert

    Achja, und kann ich irgendwo angeben, dass ich meine private und freiberufliche Steuer über zwei unterschiedliche Konten laufen haben möchte? Ich versuche das finanziell voneinander zu trennen.


    Lieben Dank schonmal für die Hilfe

    Liebe Grüße,
    Myrienna

    #2
    Deine Fragen betreffen hauptsächlich Steuerrecht, nicht die elektronische Steuererklärung.

    Den Laptop kannst du entweder über 36 Monate abschreiben (Anlage AVEÜR) oder als geringwertiges Wirtschaftsgut -GWG- sofort abschreiben (Zeile 43).

    Die Fritteuse fällt auch unter GWG. Das Finanzamt geht in der Regel von einer privaten Mitbenutzung aus, das gilt auch für den Laptop.

    Domainkosten passen am besten in die Zeile 49 der EÜR, beim Rest kannst du das machen wie du magst, es gibt auch noch die Zeile 66

    Die Einkommensteuer ist eine private Steuer, die musst nach dem Verhältnis deiner Einkünfte schon selbst aufteilen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn Du Deine beiden Bankverbindungen im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung noch nicht angegeben hast, dann kannst Du diesen natürlich schriftlich nachreichen.

      EDIT:

      Ja, stimmt ja, es wird nur Einkommensteuer anfallen. Also, nur eine Kontoverbindung.

      Kommentar


        #4
        Danke für eure Antworten


        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

        Den Laptop kannst du entweder über 36 Monate abschreiben (Anlage AVEÜR) oder als geringwertiges Wirtschaftsgut -GWG- sofort abschreiben (Zeile 43).
        In wie weit macht es denn einen Unterschied, wo ich ihn angebe? Ich meine, wenn ich ihn über 36 Monate abschreibe, teilt sich das ja ziemlich auf, und so hoch ist der Betrag ja jetzt nicht. Da ist es doch einfacher, wenn ich ihn direkt als GWG sofort abschreibe, oder bekomme ich dann insgesamt weniger zurück?


        Liebe Grüße,
        Myrienna


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          #5
          Das wissen wir nicht, wie sich die Abschreibung im nächsten Jahr auswirken wird. Das ist ganz allein Deine unternehmerische Entscheidung.

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            #6
            Wenn du mit steigenden Einkünften aus deiner Kleinunternehmertätigkeit rechnest, kann die Abschreibung über 36 Monate steuerlich günstiger sein.

            Das ist auch kein Thema der elektronischen Steuererklärung!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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