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Gesamtveranlagung: Entfernungspauschale nur von einem Ehepartner berechnet?

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    Gesamtveranlagung: Entfernungspauschale nur von einem Ehepartner berechnet?

    Hallo an die Community,

    als Neueinsteiger ersteinmal einen Gruß in die Runde hier. Gut, dass es so ein hilfreiches Forum gibt.
    Denn ich habe gerade ein Problem, dass sich weder per Suche hier im Forum (vielleicht gebe ich auch immer die falschen Tags an ), noch durch Google lösen lässt.

    Nach dem Ausfüllen der Elster-Einkommensteuererklärung habe ich festgestellt, dass bei der ausführlichen Berechnung unsere Entfernungspauschale einmal berechnet und darunter sofort mit einem Minus der Betrag wieder abgezogen wird:
    Entfernungspauschale: 1694
    insgesamt: - 1694

    Bei meiner Frau hingegen wird die Pauschale berechnet und bleibt bestehen:
    Entfernungspauschale: 1748
    zusammen: 1748

    Das irritiert mich doch sehr. Kann mir jemand vielleicht eine Antwort dazu geben, ob ich etwas falsch eingetragen haben könnte, oder bei einer Gesamtveranlagung eine Pauschale einfach gestrichen wird? Normalerweise müssten wir doch beide Pauschalen angerechnet bekommen, oder?
    Das ist unsere erste Gesamtveranlagung, daher bin ich mir hierbei sehr unsicher.

    Vielen Dank für jeden hilfreichen Ansatz im Voraus.

    Gruß
    Manfred

    #2
    Hallo,

    wurde die Km-Pauschale vom AG ersetzt?
    Was hast du alles bei dir in den Werbungskosten ausgefüllt.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hi Figul,

      danke für die Antwort.
      Nein, die KM-Pauschale wurde/wird nicht vom AG ersetzt. Meine weiteren Werbungskosten sind insgesamt recht mager - Anwaltskosten, Arbeitsmittel, Medikamente, Bankgebühren - alles nicht mehr als 400 Euro für meine Frau und mich zusammen.

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        #4
        Hallo,

        du bringst da einiges durcheinander
        Medikamente sind doch keine WK
        Anwaltskosten welcher Art
        Wieviel km und Tage hast du angegeben (Entfernungskilometer)
        und wo? welche Anlage , Zeile

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Okay,

          Anlage N Zeile 46
          Anwaltskosten für eine Rechtsstreitigkeit meiner Frau (Kündigungsschutzklage) - unter Werbungskosten "Sonstiges" (laut div. Seiten im Internet...)

          Anlage N Zeile 35
          Meine Wegstrecke:
          24 km einmalig bei 5T/Woche 230 Tage/Jahr vom 01.01 - 31.12.2019

          Anlage N Zeile 35
          Wegstrecke meiner Frau:
          26 km einmalig bei 5T/Woche 183 Tage/Jahr vom 01.01. - 30.09.2019

          Wichtig für mich ist es einfach, zu verstehen, warum eben nur eine Position der unter Anlage N, Zeile 35 angegebenen Daten von Elster berücksichtigt wird.

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            Lösche nochmal alles und gib es neu ein.
            Deine Zahlen (Fahrtkosten) stimmen aber nicht mit den Angaben überein.
            Was hast du eingegeben?
            Entfernung Frau 1427.- bei dir 1656.-

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Es ist ja für jeden Ehegatten eine eigene Anlage N beigefügt, da die Werbungskosten für jeden Ehegatten getrennt ermittelt werden müssen.

              In beiden Fällen übersteigt die Entfernungspauschale die 1.000,00 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag, kommt also auch zum Ansatz

              Bei mir funktioniert das einwandfrei.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke, Charlie24. Genau das habe ich ja auch vermutet. Nur funktioniert das bei uns eben nicht....Sehr seltsam....

                Kommentar


                  #9
                  Was funktioniert nicht?

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    ich tippe auf einen Fehler in der männlichen Anlage N (speziell im Bereich der Entfernungspauschale), und würde diese einfach mal löschen und neu anlegen, das ist oft schneller als ewige Fehlersuche.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      Danke für die Antworten.

                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Was funktioniert nicht?
                      Das, was bei Charlie24 einwandfrei funktioniert

                      @ Stefan: Werde ich tun.

                      Kommentar


                        #12
                        So, nachdem sich auch nach dem erneuten Ausfüllen meiner Anlage N nix verändert hat, habe ich weiter experimentiert und herausgefunden, dass Elster Formular trotz Angabe der Zusammenveranlagung meine Frau nicht berücksichtigt!
                        Da sie zwar Geringverdienerin war (ca. 8000 Euro/Jahr), hat sie den o. a. Entfernungsaufwand gehabt! Die Frage: Ist das nun ein Prog-Fehler oder ist es tatsächlich so, dass ab unter einem gewissen Verdienst keine Pendlerpauschale berücksichtigt wird?

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                          #13
                          Hallo Manschy,

                          wenn du für deine Frau eine Anlage N ausgefüllt hast und die Fahrtkosten eingetragen, muss das auch erscheinen egal wie hoch der Bruttolohn ist.

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo,

                            dass Elster Formular trotz Angabe der Zusammenveranlagung meine Frau nicht berücksichtigt!
                            Wie jetzt, gar nicht?
                            Was passiert denn, wenn du beispielsweise ihre 8.000 auf 80.000 erhöhst?

                            Und ich glaube ich lag falsch mit deiner Anlage N, denn wenn die Fahrtkosten von dem Einkommen abgezogen werden dann ist doch alles in Ordnung. Oder hab' es falsch verstanden.

                            Kannst du mal aus der Berechnung den Teil mit den Pauschalen 1:1 hier im Forum einstellen?

                            Noch eine Idee (ist aber ein bisschen mehr Arbeit): Du könntest mal testweise Ehemann und Ehefrau tauschen (das Ergebnis muss trotzdem gleich bleiben). Wenn dann die andere Entfernungspauschale berücksichtigt wird könnte es wirklich ein Softwarefehler sein (eigentlich schließen wir das meist aus, aber man weiß ja nie).
                            Oder es sind Unterschiede oder Fehler in einer der Lohnsteuerbescheinigungen - gibt es da irgendwelche Besonderheiten (entweder bei dir oder bei deiner Frau)?

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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