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Gesonderte und einheitliche Feststellung ... für 2019

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung ... für 2019

    Hallo,
    wo finde ich in Mein Elster die "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" für 2019?

    Hintergrund: Ich habe bis 2017 die "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" für ein gemeinsames Haus mit heruntergeladenen Formularen erstellt, ausgedruckt und abgegeben (in ElsterFormular gab es die FE1, FB ... nicht). Im letzten Jahr bekam ich alles zurück mit dem Hinweis, ich solle das elektronisch erstellen. OK, alles neu gemacht und in MeinElster erstellt.

    --- Nun würde ich gerne die Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung für 2019 erstellen - nur finde ich die online nicht für 2019.
    --- Außerdem weiß ich nicht, welche ich nehmen soll: Ist die
    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B) richtig?

    Kann mir jemand helfen????

    VG
    Vera Kriebel





    #2
    Das Formular wird voraussichtlich am 25.03.2020 freigeschaltet, das entspricht dem üblichen Turnus.

    https://www.elster.de/elsterweb/info...ellungstermine

    ESt B 1 ist korrekt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Lieber Charlie24,
      vielen Dank!!! Genau das wollte ich wissen!
      VG
      Vera Kriebel

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        #4
        ESt B 1 ist korrekt!
        Es muss natürlich richtig heißen: ESt 1 B
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          EST 1B
          Übernahme aus Vorjahr (mit altem Zertifikat erstellt)

          Hallo,
          noch eine Frage. Inzwischen gibt es ja das Formular zur Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B). Ich habe inzwischen auch ein neues Zertifikat. Wenn ich aber eine Feststellungs-Erkl. für 2019 anlegen und vor allem die Daten aus dem Vorjahr übernehmen will, funktioniert das nicht. Ich hatte die EST 1B im letzten Jahr über ElsterOnline, aber mit meinem alten Zertifikat erstellt und verschickt (war noch eins ohne Steuer-ID). Kann man das nicht übernehmen?
          VG
          Vera



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            #6
            Hallo Vera,

            neues Zertifikat und in deinem Fall auch neues Konto, da geht nichts mit Datenübernahme , erst für 2020 wenn du deine Erklärung 2019 fertig hast und versendet.

            Tschüß

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