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Ausfüllen meiner "persönlichen" Anlage V bei Grundstücksgemeinschaft

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    Ausfüllen meiner "persönlichen" Anlage V bei Grundstücksgemeinschaft

    Hallo zusammen,

    besitze zusammen mit einer weiteren Person eine Wohnung, die wir seit 2018 als Ferienwohnung vermieten (aus Erbschaft).

    Die andere Person bzw. ihr Steuerberater will die Steuererklärung dafür erstellen (ESt 1B usw.). Leider geht es mit ihm überhaupt nicht vorwärts.
    Da ich (völlig zu Recht) angemahnt wurde, hatte ich heute morgen beim FA angerufen und zur Auskunft erhalten, dass ich in meiner "persönlichen" Anlage V dies entsprechend kennzeichnen könnte und die Steuererklärung abgeben kann. Das genaue Feld wusste die Mitarbeiterin nicht ("irgendwo in der Mitte der Anlage V").

    Ich habe nun im Zeile 26 eingetragen "Erbengemeinschaft Ferienwohnung xxx gemeinsam mit yyy, Steuer-Nr. offen" und keinen Betrag eingegeben.
    Tatsächlich hat die Prüfung in Elster keinen Fehler ergeben.

    Ist es das, was die Mitarbeiterin meinte? Oder klappt das so nicht? (Wie dann?)

    Vielen Dank
    a38b

    #2
    Hallo,

    ich finde die Zeile 26 nicht.
    Hast du dich vertippt?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ja, sorry, falsche Angabe.
      Ich meine Zeile 25 unter "Grundstücksgemeinschaften".

      Da man nach dem Ausfüllen die Zeile nicht mehr sieht, ging ich naiv davon aus, dass zwischen 25 und 27 die 26 kommt... und dass es die 25 mehrfach gibt, sehe ich auch erst jetzt...

      Danke
      a38b

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        #4
        Die Zeile 25 ist schon richtig. Für 2018 sollte man die ESt 1 B inzwischen fertig haben, das gilt auch für Steuerberater.

        Ich habe bei mir die Anteile für 2019 bereits extern berechnet. Wenn man den Wert kennt, kann man ihn die persönliche Erklärung eintragen,

        man muss ja nicht auf den Feststellungsbescheid warten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke, Charlie24!

          Dass die Erklärung fertig sein sollte, steht außer Frage. Praxis ist nur leider anders...

          Also Zeile 25 ist schon mal korrekt.
          Ich kann nur keinen groben Betrag eintragen, gerade die erste Erklärung zur Vermietung ist ja so eine Sache... Nächstes Jahr mache ich das entweder selbst oder ein anderer Steuerberater.

          D.h. ich trage nichts ein und hoffe, dass das FA weiß, wie das gemeint ist?

          Viele Grüße
          a38b

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            #6
            D.h. ich trage nichts ein und hoffe, dass das FA weiß, wie das gemeint ist?
            Das Finanzamt kommt damit zwar zurecht, es ist aber trotzdem suboptimal. Dein Steuerbescheid wird nach Vorliegen des Feststellungsbescheids

            geändert und es werden, so wie ich das einschätze, für 2018 auch Nachzahlungszinsen anfallen, es sei denn, ihr hättet 2018 Verluste gemacht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Nochmal vielen Dank!

              Meine Strategie ist somit:
              -Steuerberater nochmals deutlich ermahnen
              -Warte noch bis Ende der Woche, ansonsten gebe ich meine Erklärung wie erwähnt ab

              Und OT: es sollte (nur im ersten Jahr) ein Verlust rauskommen, das hängt aber stark von der steuerlichen Bewertung der Erstanschaffungen und natürlich der AfA der Wohnung selbst ab - genau das traue ich mir nicht zu, daher der Plan, dass das jemand macht, der sich damit auskennt.

              a38b

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                #8
                ... daher der Plan, dass das jemand macht, der sich damit auskennt.
                Im Startjahr ist das grundsätzlich auch der richtige Weg, wobei bei einem Erbfall die Gebäude-AfA des Rechtsvorgängers fortgeführt wird.

                Neuanschaffungen sind ein anderes Thema. Das ändert aber nichts daran, dass auch Steuerberater bis Ende Februar 2020 das Jahr 2018 abgearbeitet

                haben sollten, mehr Zeit gibt es nur für Landwirte. Wenn kein Überschuss erwirtschaftet wurde, ist das Verzinsungsthema kein Problem.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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