Hallo zusammen,
besitze zusammen mit einer weiteren Person eine Wohnung, die wir seit 2018 als Ferienwohnung vermieten (aus Erbschaft).
Die andere Person bzw. ihr Steuerberater will die Steuererklärung dafür erstellen (ESt 1B usw.). Leider geht es mit ihm überhaupt nicht vorwärts.
Da ich (völlig zu Recht) angemahnt wurde, hatte ich heute morgen beim FA angerufen und zur Auskunft erhalten, dass ich in meiner "persönlichen" Anlage V dies entsprechend kennzeichnen könnte und die Steuererklärung abgeben kann. Das genaue Feld wusste die Mitarbeiterin nicht ("irgendwo in der Mitte der Anlage V").
Ich habe nun im Zeile 26 eingetragen "Erbengemeinschaft Ferienwohnung xxx gemeinsam mit yyy, Steuer-Nr. offen" und keinen Betrag eingegeben.
Tatsächlich hat die Prüfung in Elster keinen Fehler ergeben.
Ist es das, was die Mitarbeiterin meinte? Oder klappt das so nicht? (Wie dann?)
Vielen Dank
a38b
besitze zusammen mit einer weiteren Person eine Wohnung, die wir seit 2018 als Ferienwohnung vermieten (aus Erbschaft).
Die andere Person bzw. ihr Steuerberater will die Steuererklärung dafür erstellen (ESt 1B usw.). Leider geht es mit ihm überhaupt nicht vorwärts.
Da ich (völlig zu Recht) angemahnt wurde, hatte ich heute morgen beim FA angerufen und zur Auskunft erhalten, dass ich in meiner "persönlichen" Anlage V dies entsprechend kennzeichnen könnte und die Steuererklärung abgeben kann. Das genaue Feld wusste die Mitarbeiterin nicht ("irgendwo in der Mitte der Anlage V").
Ich habe nun im Zeile 26 eingetragen "Erbengemeinschaft Ferienwohnung xxx gemeinsam mit yyy, Steuer-Nr. offen" und keinen Betrag eingegeben.
Tatsächlich hat die Prüfung in Elster keinen Fehler ergeben.
Ist es das, was die Mitarbeiterin meinte? Oder klappt das so nicht? (Wie dann?)
Vielen Dank
a38b
Kommentar