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Anlage KAP-INV für 2019 noch nicht verfügbar?

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    Anlage KAP-INV für 2019 noch nicht verfügbar?

    Hallo Foristen,

    heute wollte ich mich an die Steuererklärung für 2019 machen und für mein Auslandsdepot benötige ich die Anlage KAP-INV.
    Wenn ich diese Anlage hinzufüge, fällt mir bei Abschnitt 4 auf, dass von Anschaffungen in 2018 die Rede ist.

    Ich gehe nun davon aus, dass die Anlage aus 2018 ist. Da z.B. der Basiszins gemäß § 18 Ab­satz 4 InvStG zwischen 2018 und 2019 unterschiedlich ist, würde mir wohl eine falsche Vorabpauschale berechnet werden.

    Was kann ich hier tun? Kommt es öfter vor, dass Anlagen erst später verfügbar sind oder liegt hier ein Programmfehler vor?

    Viele Grüße
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    #2
    Was kann ich hier tun? Kommt es öfter vor, dass Anlagen erst später verfügbar sind oder liegt hier ein Programmfehler vor?
    Weder noch! Ab 2018 hat sich das Steuerrecht geändert, so dass Anschaffungen ab 2018 anders behandelt werden als Anschaffungen bis zum 31.12.2017.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      das ist schon richtig. Schau dir mal diesen Link an.
      https://www.test.de/Fondsbesteuerung...24267-5404953/

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Hallo,

        vielen Dank für die Antworten. Mir ist bewusst, dass sich das Steuerrecht seit 2018 geändert hat.

        Mein Problem ist, dass das Formular alle Informationen für das Jahr 2018 eingetragen haben möchte, ich aber meine Steuer für 2019 mache und daher die Daten für 2019 eintragen möchte.
        Augenscheinlich (siehe Anhang) ist das nicht möglich. Hier werden ja erster Rücknahmepreis 2018, letzter Rücknahmepreis 2018 und so weiter abgefragt - das wäre für die Steuererklärung 2018 relevant.

        Daher meine Frage, ob die Anlage hier falsch ist, da hier überall von Werten aus 2018 gesprochen wird.
        Hoffe, dass ich das Problem verständlich erklären konnte.

        Viele Grüße

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          #5
          Ich hab mich jetzt nochmals online schlau gemacht und folgende Info von Biallo.de gefunden:

          Erträge aus thesaurierenden Fonds werden nach der Investmentsteuerreform künftig mindestens über eine Vorabpauschale versteuert. Für 2018 brauchen Sie diese aber noch nicht einzutragen. Die Vorabpauschale für 2018 ist nach der gesetzlichen Fiktion am 2. Januar 2019 als Ertrag zu erfassen, sie gehört also erst in die nächste Steuererklärung.

          Bedeutet das dann, dass ich lediglich die Vorabpauschalen für 2018 in der Erklärung für 2019 eintragen muss, so wie es das Formular auch darstellt? Die Vorabpauschalen für 2019 wären dann erst für die Steuererklärung 2020 relevant?

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            #6
            Hallo,

            Zitat:
            Bedeutet das dann, dass ich lediglich die Vorabpauschalen für 2018 in der Erklärung für 2019 eintragen muss, so wie es das Formular auch darstellt? Die Vorabpauschalen für 2019 wären dann erst für die Steuererklärung 2020 relevant?
            Steht doch genau so im Formular
            Warum fragst du?

            Gruß FIGUL





            Gruß FIGUL

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              #7
              Wollte nur sicher gehen. Danke

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                #8
                Hallo,

                ich finde die Frage nach den Anschaffungen aus 2018 in der Steuererklärung für 2019 sehr irritierend, und habe es auch erst für einen Druckfehler gehalten. Daher würde auch ich mich hier über eine Bestätigung freuen. Wenn ich erst 2019 Anteile an einem im Ausland aufgelegten ETF erworben habe, muss ich hier also nichts eintragen, sondern erst in der Steuererklärung für 2020, richtig?

                Danke und Grüße

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                  #9
                  Die Antwort steht doch bereits hier, warum sollen wir das immer wieder bestätigen?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Weil ich den Sinn dahinter nicht so recht verstanden habe, und es nicht recht glauben wollte. Daher wäre mir eine Erklärung noch lieber gewesen, aber die wollte ich nun hier nicht erbitten. Danke für die Bestätigung

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