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Zweitjob Steuerklasse IV: Fahrtkosten absetzen? Steuerpflichtige AG/AN Umlage zu VBL?

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    Zweitjob Steuerklasse IV: Fahrtkosten absetzen? Steuerpflichtige AG/AN Umlage zu VBL?

    Ich hatte im vergangenen Jahr für einige Monate einen Zweitjob an einer Schule, der in Steuerklasse VI eingegliedert wurde.
    Gerne würde ich z.B. die hier entstandenen Fahrtkosten absetzen, finde aber im Elster-Formular keine genaue Möglichkeit, dies anzugeben.
    Welches Feld wäre hierfür passend oder ist dies überhaupt möglich?
    Gibt es weitere Dinge, die man bei der Steuererklärung für einen Zweitjob beachten müsste?

    Zudem habe ich in der Zeile 35 der Lohnsteuerbescheinigung die Angabe "steuerpflichtige AG/AN Umlage zu VBL" - kann ich dies an irgendeiner Stelle in der Steuererklärung angeben?

    Ich hoffe, dass meine Fragen verständlich formuliert sind und würde mich riesig über Hilfe freuen!
    Zuletzt geändert von SoMoe229; 18.03.2020, 12:55.

    #2
    Hallo,


    Zweitjob in Stkl IV?
    Das kann nicht stimmen.
    Fahrtkosten gibst du genau so an wie bei deinem Hauptjob
    Rechts ganz am Ende der Eintragungen zu Zeile 35 findest du - Tätigkeitsstätte + -
    da kannst du die 2.Stelle eingeben.
    VBL kein Eintrag

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo!

      Du hast natürlich Recht, ich meinte Steuerklasse VI - habe es direkt geändert.
      Gilt dann auch das, was du mir für die Zeile 35 geraten hast?

      Beste Grüße und vielen Dank!

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        #4
        Hallo,

        natürlich.
        Wie willst du sonst die Fahrtkosten erklären

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Hallo,

          Mhh, leider finde ich die Möglichkeit nicht, eine weitere Tätigkeitsstätte hinzuzufügen.
          Angeben kann ich nur meine erste Tätigkeitsstätte und dafür ganz normal natürlich auch die Fahrtkosten.
          Habe ich da einen Fehler gemacht?

          LG

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            #6
            Hallo,

            hast du meinen 1. Beitrag vollständig gelesen?
            Da hab ich geschrieben, wie du eine 2.Tätigkeitsstätte hinzufügst

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Hallo,

              Natürlich habe ich deinen Beitrag komplett gelesen.
              Im Online-Formular ist bei mir aber die letzte mögliche Eintragung in Zeile 35 "Behinderungsgrad mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen "G"".
              Danach folgt: "Sammelpunkt / nächstgelegener Zugang zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet"
              Die Möglichkeit, eine weitere Tätigkeitsstätte hinzuzufügen, kann ich nicht sehen.
              Daher die Frage, ob mein Fehler ggf. schon eher entstanden sein könnte?

              LG

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                #8
                Warum schreibst du unter ElsterFormular, wenn du mit Mein ELSTER arbeitest?

                Auch in Mein ELSTER kann man eine weitere Tätigkeitsstätte hinzufügen. Anlage N, Seite 9: + Weitere Daten hinzufügen
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  Warum auf einmal Online?
                  Du postest doch unter ElsterFormular

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Oh, das war mir nicht klar.
                    Bin neu hier und habe mich wohl mit der Zuordnung zu Mein Elster und Elster-Formular vertan!
                    Danke für die Hinweise, werde den Thread hier löschen!
                    LG

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                      #11
                      Danke für die Hinweise, werde den Thread hier löschen!
                      Du musst nichts löschen, ich habe das Thema bereits in das richtige Unterforum verschoben.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Besten Dank!

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