Hallo, leider habe ich bei der Prüfung meiner EÜR wieder eine Fehlermeldung:
Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG).
Ich habe aber wie letztes Jahr weder Einlagen noch Entnahmen getätigt. Oder sind damit Neuanschaffungen bei Afa bzw. fertig gestellte Afas nach 3 Jahren gemeint?
Ich habe aber wie letztes Jahr weder Einlagen noch Entnahmen getätigt. Oder sind damit Neuanschaffungen bei Afa bzw. fertig gestellte Afas nach 3 Jahren gemeint?
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