Zitat von Seraph1990
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Erhebliche Abweichung Vorabberechnung und Bescheiddaten
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Nochmal: NEIN, die Auszahlung war nicht steuerfrei, sondern steuerpflichtig, die Steuer betrug darauf aber im Lohnsteuerabzugsverfahren (= Vorauszahlungsverfahren zur Einkommensteuer) 0 €, zusammen mit den anderen Einkünften im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung aber nicht mehr.
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In der Hilfe wird das aber verständlich beschrieben. Zahlungen von Pensionskassen sind in der Anlage R zu erklären, die Zeile ergibt sich ausIch habe die Zeile so interpretiert, dass dort Einnahmen hinein gehören, die bislang steuerfrei bezogen wurden
der Nummer der Leistungsmitteilung. Bei Erhalt einer Lohnsteuerbescheinigung wäre das als Versorgungsbezug in der Anlage N anzugeben
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Verstehe, dann lag es daran, dass ich es falsch eingetragen hatte.
Ich habe die Zeile so interpretiert, dass dort Einnahmen hinein gehören, die bislang steuerfrei bezogen wurden (was ja imho bei der Auszahlung einer Pensionskasse der Fall war.).
Vielen Dank!
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Du musst klar unterscheiden zwischen etwas Steuerpflichtigem, das wegen seiner Höhe / Unterschreitung von Freibeträgen bisher zur Steuer in Höhe von 0 € führt, und etwas Steuerfreiem. Die Zahlungen der Pensionskasse sind steuerpflichtig und erhöhen mit Deinen anderen Einkünften Dein steuerpflichtiges Einkommen, so dass die Steuer auf das Ganze höher ist als ohne Pensionszahlungen. Wenn Du das natürlich fälschlich als steuerfrei deklarierst, wird das in Deiner Rechnung fälschlich natürlich nicht einbezogen.
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Das ist ja auch falsch! Hast du mal die Eingabehilfe zu Zeile 27 der Anlage N gelesen? Dort wäre z. B. eine steuerfreie ÜbungsleiterpauschaleDie Auszahlung der Pensionskasse habe ich bei Nr. 27 "Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen" angegeben, da ja bislang keine Steuern dafür veranschlagt wurden.
bis zu maximal 2.400,00 € jährlich zu erklären. Zahlungen einer Pensionskasse sind aber nicht steuerfrei!
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Hallo Seraph1990,Zitat von Seraph1990 Beitrag anzeigen....
postalisch habe ich den Bescheid noch nicht erhalten, aber die Bescheiddaten über Elster Online.
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interessehalber -> verrätst du dein Bundesland ?
Tschüß
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Hi holzgoe,Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
Hallo Seraph1990,
du hast wirklich schon einen Bescheid für 2019 erhalten ?
Das ist sehr merkwürdig. Eigentlich sollte dieses Jahr der Start der Veranlagung für 2019 nach dem 15.03.2020 bundesdweit einheitlichn erfolgen -> heißt vor dem 30.03.2020 sollte kein Bescheid erstellt sein.
Tschüß
postalisch habe ich den Bescheid noch nicht erhalten, aber die Bescheiddaten über Elster Online.
Liebe Grüße
@Charlie24:
Die Auszahlung der Pensionskasse habe ich bei Nr. 27 "Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen" angegeben, da ja bislang keine Steuern dafür veranschlagt wurden. Habe es gerade noch einmal nachgeschaut. Auf der vorläufigen Berechnung tauchten sie aber nicht auf, weshalb ich von einem Guthaben von ca. 550,00 EUR ausging.
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Hallo Seraph1990,Zitat von Seraph1990 Beitrag anzeigen....ich habe online eine Steuererklärung für 2019 abgegeben. Laut vorläufiger Berechnung wurden an Einkommensteuer 4.110 EUR festgesetzt; ich sollte ein Guthaben von ca. 550,00 EUR erhalten (das dies abweichen kann ist mir bewusst).
Nun habe ich über Elster die Bescheiddaten erhalten. Festgesetzt wurden nun 4.912 EUR an Steuer - dementsprechend wurde aus dem Guthaben eine Nachzahlung von knapp 300,00 EUR!
du hast wirklich schon einen Bescheid für 2019 erhalten ?
Das ist sehr merkwürdig. Eigentlich sollte dieses Jahr der Start der Veranlagung für 2019 nach dem 15.03.2020 bundesdweit einheitlichn erfolgen -> heißt vor dem 30.03.2020 sollte kein Bescheid erstellt sein.
Tschüß
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Ob du im richtigen Unterforum schreibst, da habe ich so meine Zweifel. Wenn du mit "online" die Webanwendung Mein ELSTER meinst, dann bist du
nicht im richtigen Unterforum. Das ist aber kein Problem, verschieben kann ich das Thema bei Bedarf auch selbst.
Von der Erklärung Abstand nehmen kannst du sicher nicht. Aus deinen Angaben zur Höhe der Steuer ergibt sich, dass offensichtlich Erklärungspflicht besteht.
Die Abweichung zwischen der unverbindlichen Steuervorausberechnung und dem Steuerbescheid kann daraus resultieren, dass die Auszahlung der Pensionskasse
vom Finanzamt steuerlich anders behandelt wurde, als du sie erklärt hast. Dazu hast du bisher keine Angaben gemacht. Ohne genaue Angaben lässt sich nicht
beurteilen, ob dir bei der Erklärung ein Fehler unterlaufen ist oder ob dem Finanzamt ein Fehler unterlaufen ist, was ja auch möglich wäre.
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Erhebliche Abweichung Vorabberechnung und Bescheiddaten
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass dieser Betrag im richtigen Unterforum gelandet ist. Falls nicht, bitte ich um entsprechenden Hinweis.
Meine Frage ist folgende:
ich habe online eine Steuererklärung für 2019 abgegeben. Laut vorläufiger Berechnung wurden an Einkommensteuer 4.110 EUR festgesetzt; ich sollte ein Guthaben von ca. 550,00 EUR erhalten (das dies abweichen kann ist mir bewusst).
Nun habe ich über Elster die Bescheiddaten erhalten. Festgesetzt wurden nun 4.912 EUR an Steuer - dementsprechend wurde aus dem Guthaben eine Nachzahlung von knapp 300,00 EUR!
Ich habe nun beide Belege Punkt und Punkt verglichen und habe festgestellt, dass in der vorläufigen Berechnung sonstige Einkünfte (Auszahlung Pensionskasse) von ca. 2.800 EUR nicht berücksichtigt wurden, obwohl ich diese nachweisbar übermittelt hatte!
Jetzt meine Frage - was kann ich in dieser Situation tun? Eine Abweichung von der vorläufigen Berechnung nehme ich ja selbstverständlich in Kauf, aber wir reden hier von einer Differenz von 850,00 EUR, obwohl ich alles korrekt übermittelt habe. Es scheint mir, als hätte ELSTER mir einen falschen vorläufigen Bescheid gezeigt.
Kann ich nun von der Erklärung Abstand nehmen? Oder etwas anders tun?
Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus!
Viele Grüße,
SeraphStichworte: -

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