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Nachzahlung VBL

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    Nachzahlung VBL

    Ich möchte eine VBL Nachzahlung von 2013 bis 2019 eintragen.
    Laut Bescheid auf Anlage R - Zeile 53 einzutragen
    Ich trage die Summe ein und bekomme immer eine Fehlermeldung

    "Jede Eintragung zu Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder kapitalgedeckten
    betrieblichen Altersversorgung muss in Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre in einer eigenen
    Spalte eingetragen werden"

    Verstehe ich nicht. was mache ich falsch
    Danke

    #2
    Hallo, du mußt in 2 Renten aufteilen
    https://forum.elster.de/anwenderforu...550#post299550

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      #3
      Vielen Dank.
      Habe ich trotzdem nicht verstanden.
      Wie und wo muss ich die 2 Renten aufteilen?

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        #4
        Anlage R.jpg

        1. Rente nur Zeile 31 lt. Leistungsmitteilung ausfüllen, dann unten rechts Button Rente + drücken und restliche Zeilen der Leistungsmitteilung in 2. Rente eintragen.

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          #5
          in Mein Elster, Anlage R, gibt es kein Button Rente+

          Ich habe beim Finanzamt heute angerufen.
          Zum einen hat der Beamte mir mitgeteilt dass er zahlreiche Anrufe diesbezüglich bekommen habe, scheint ein Programmfehler zu sein
          Zum anderen sollte ich die Eintragung der Nachzahlung in Zeile 53, weglassen. Die haben eh die Daten elektronisch übermittelt bekommen und prüfen es selber

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            #6

            Zum anderen sollte ich die Eintragung der Nachzahlung in Zeile 53, weglassen. Die haben eh die Daten elektronisch übermittelt bekommen und prüfen es selber
            Dann bekommst du aber keine zutreffende Steuerberechnung! Es ist auch kein Programmfehler. Wenn du das Thema fälschlich unter ElsterFormular eröffnest,

            bekommt du zwangsläufig Antworten, die für ElsterFormular passen. Auch bei Mein ELSTER lässt sich ein weiterer Eintragungsbereich hinzufügen. Das geht auf

            Seite 5 der Anlage R über den blauen Button +Weitere Daten hinzufügen.

            Ich verschiebe das Thema nach Mein ELSTER, wo es hingehört!








            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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