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Belegabruf für weitere Person - Fehlermeldung 370005201

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    Belegabruf für weitere Person - Fehlermeldung 370005201

    Hallo,
    Ich muss die Steuererklärung einer verstorbenen Person machen. Die von Elster vorgeschlagene Vorgehensweiße [(Bitte wählen Sie unter dem Menüpunkt „Formulare & Leistungen“ den Punkt „Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)“ -> „Berechtigung beantragen“ aus. Füllen Sie anschließend die entsprechenden Felder (Identifikationsnummer und Geburtsdatum der betreffenden Person) aus und schicken Sie den Antrag ab)]
    liefert aber eine Fehlermeldung:
    370005201: Die Bearbeitung ist gescheitert aufgrund der vorliegenden Meldedaten des Dateninhabers.

    Ich habe ein Elster-Konto mit meinem Zertifikat. Muss ich hier ein neues Elster-Konto für die verstorbene Person erstellen? Benötige ich ein seperates Zertifikat?
    Danke & VG,
    FK

    #2
    AW: Belegabruf für weitere Person - Fehlermeldung 370005201

    Für Verstorbene kann man weder den Belegabruf beantragen noch ein Konto bei Mein ELSTER eröffnen.

    Wenn der Belegabruf bereits zu Lebzeiten eingerichtet wurde, funktioniert er auch über den Tod hinaus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Belegabruf für weitere Person - Fehlermeldung 370005201

      Meines Wissens wurde kein Belegabruf zu Lebzeiten eingerichtet. Wie soll ich denn nun die Steuerklärung der verstorbenen Person machen???
      Das Finanzamt hat mir mitgeteilt ich kann die Unterlagen über Elster beantragen.

      Kommentar


        #4
        AW: Belegabruf für weitere Person - Fehlermeldung 370005201

        Das Finanzamt hat mir mitgeteilt ich kann die Unterlagen über Elster beantragen
        Das stimmt aber leider nicht! Eigentlich ist das auch klar. Wohin soll denn der Postbrief mit dem Freischaltcode auch geschickt werden?

        Du musst dir die Daten für die Erklärung anderweitig beschaffen. Wenn du der Erbe bist oder bei einer Erbengemeinschaft von den Erben bevollmächtigt wurdest,

        kannst du das Finanzamt bitten, dir zumindest die dort vorliegenden Belegdaten herauszugeben.

        Selbst ermitteln kann ziemlich mühselig sein, das hängt aber auch von der Art der Einkünfte des Verstorbenen ab.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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