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Zweitwohnsitzsteuer des Vorjahres gezahlt im lfd. Jahr ohne DHH-Führung

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    Zweitwohnsitzsteuer des Vorjahres gezahlt im lfd. Jahr ohne DHH-Führung

    Hallo,
    ich hatte 2018 doppelte Haushaltsführung - auch vom FA anerkannt. Der Lebensmittelpunkt wurde 2018 aber verlagert und der doppelte HH aufgelöst, so dass 2019 keine doppelte HH-Führung geltend gemacht werden soll. Die für 2018 angefallene Zweitwohnsitzsteuer wurde aber erst 2019 gezahlt und soll daher auch für die EstE 2019 geltend gemacht werden. Das Programm lässt mich bei Anlage N doppelte HH-Führung aber keine Einträge vornehmen, wenn 2019 auch kein Haushalt mehr bestanden hat. Wer kann mir hier weiterhelfen? Bin sehr dankbar für eure Vorschläge.
    VG, dieArchitektin

    #2
    Zitat von dieArchitektin Beitrag anzeigen
    [FONT=Calibri]Das Programm lässt mich bei Anlage N doppelte HH-Führung aber keine Einträge vornehmen, wenn 2019 auch kein Haushalt mehr bestanden hat
    Wie ist das zu verstehen? Sind die Eingabefelder ausgegraut? Erhältst Du eine Fehlermeldung? Welche?

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      #3
      Hab mir die Anlage N mal angeguckt. Was hast Du denn eingegeben bei Der doppelte Haushalt hat seitdem ununterbrochen bestanden bis ... (2019)? Würde der 01.01. funktionieren? Ansonsten gibt es ja auch Zeilen für sonstige Werbungskosten.

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        #4
        Anlage N, Nr. 17 (Mehraufwendungen für DHH), ich kann Zeile 61 und 62 ausfüllen, bei Zeile 63 kann man nur TT.MM angeben und das Jahr ist automatisch 2019. Ich hatte die Zweitwohnung aber 2019 nicht mehr. Dadurch markiert das Programm alles rot und zeigt mir einen Fehler... Was soll ich tun?

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          #5
          Ich würde die Zweitwohnungssteuer bei den weiteren Werbungskosten auf Seite 14 in Zeile 46 der Anlage N erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Also bei "sonstige Werbungskosten" dann einfach "Zweitwohnsitzsteuer für DHH aus 2018" und den Betrag? Kann das FA das dann zuordnen, obwohl es nicht sieht, dass eine DHH vorlag? Danke nochmal vorab für eine kurze Antwort.

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              #7
              "Zweitwohnsitzsteuer für DHH im Jahr 2018 sollte doch als Erklärung ausreichen. Das Finanzamt kann ja selbst nachprüfen, dass 2018 eine

              doppelte Haushaltsführung anerkannt wurde. Komplizierter wäre das doch allenfalls, wenn jetzt ein anderes Finanzamt zuständig ist, wobei die

              das wahrscheinlich auch sehen können.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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