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Riester-Rente in Anlage AV

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    Riester-Rente in Anlage AV

    Hallo Zusammen,

    ich habe seit Q3 2019 einen Vetrag zur Riester-Rente.
    Hierfür habe ich durch eine einmalige Sonderzahlung alle Beiträge für 2019 nachgezahlt.
    Ingesamt habe ich 1925 € in 2019 für die Riester Rente eingezahlt.

    Leider weiß ich nicht genau, an welcher Stelle ich die Infos bei ELSTER Online eintragen muss.
    Anlage AV habe ich zwar, bin mir aber absolut unsicher, an welcher Stelle ich was eintragen muss.
    Dazu habe ich noch die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung" hinzugefügt, hier habe ich unter Nr. 7 (Geleistete Altersvorsorgebeiträge) 1.925 € eingetragen.

    Kann mir jemand sagen, was ich in der Anlage AV auszufüllen habe?


    Dankeim Voraus.

    VG
    Robin

    #2
    Hallo,

    Dazu fehlen Angaben von dir.
    AN? verh? Kinder?
    Lohnersatzleistungen?
    Schau dir mal die Anlage AV an und benutze die Hilfe

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hi,

      ja Arbeitnehmer, keine Kinder, nicht verheiratet, keine Lohnersatzleistungen.

      Die Hilfe habe ich schon durch, komme damit aber leider nicht wirklich weiter.
      Muss ich außer den gezahlten 1.925 € noch etwas anderes eintragen? Falls ja, was und wo?

      Gruß
      Robin

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        #4
        Hallo,

        die Anlage AV musst du natürlich ausfüllen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Hi,

          und genau da ist mein Problem
          Ich weiß gar nicht welche Zeilen ich ausfüllen muss.
          Kannst du mir weiterhelfen?

          Unter "1 - Allgemeine Angaben" vermutlich nichts, da ich keine Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse habe.

          Unter "2 - Berechnungsgrundlagen" bei Unmittelbare Begünstigung sind Beiträge aus 2018 anzugeben, also vermutlich auch nichts.

          Unter "3 - Angaben zu Kindern, für die ein Anspruch auf Kinderzulage besteht" vermutlich nichts

          Wenn ich "4 - Altersvorsorgeverträge, für die kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht wird" die Anbieternummer etc. eintrage, muss ich auch den Haken bei
          "Für nachfolgende Altersvorsorgeverträge möchte ich keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen."
          Anschließend müsste ich auch unter 2 die Zeilen 6 - 14 ausfüllen Das erscheint mir aber nicht richtig.


          Du merkst, ich komm nicht wirklich weiter

          Gruß
          Robin

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            #6
            Bei Unmittelbare Begünstigung wird nirgends nach Beiträgen gefragt!

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              #7
              Hallo,

              Zitat: Unter "2 - Berechnungsgrundlagen" bei Unmittelbare Begünstigung sind Beiträge aus 2018 anzugeben, also vermutlich auch nichts.
              Selbstverständlich musst du hier ausfüllen.
              Das trifft doch auf dich zu.
              Zeile 5
              Zeile 6 siehe Beitrag L. E. Fant
              dann kommen keine Beiträge rein, sondern
              Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018 Hilfe zum Begriff anzeigen
              steht alles in der Hilfe

              Gruß FIGUL





              Gruß FIGUL

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                #8
                Hi,

                ok, danke für die Info.
                Wofür steht die Abkürzung "L. E. Fant" ?

                Bedeutet ich fülle noch Zeile 5 und 6 unter Berechnungsgrundlagen aus, alles weitere muss ich nicht ausfüllen!?

                Gruß
                Robin

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  so ist es.
                  Wofür steht die Abkürzung "L. E. Fant" ?
                  Da musst du ihn selbst fragen.
                  Gegenfrage: Wofür steht Robinho 1904?

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Hi,

                    ach sorry, nicht gerafft dass sich das auf den Beitrag über dienem bezieht. Sorry )

                    Danke für deine schnelle Hilfe!

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Robinho1904 Beitrag anzeigen
                      Bedeutet ich fülle noch Zeile 5 und 6 unter Berechnungsgrundlagen aus, alles weitere muss ich nicht ausfüllen!?
                      Das kannst nur Du wissen, ob da noch was zutrifft.

                      Zitat von Robinho1904 Beitrag anzeigen
                      Wofür steht die Abkürzung "L. E. Fant" ?
                      Holunderblütentee.

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                        #12
                        Ich muss schon sagen, dass es wirklich schwer fällt zu glauben, dass man nirgends den Riester-Vertrag angeben muss und auch nicht die gezahlten Beiträge. (Was man unter "Zusätzliche Informationen" einträgt ist ja nur für die unverbindliche Steuerberechnung, das geht nicht ans Finanzamt.) In der Steuererklärung für 2018 musste man noch Anbieter und Beiträge eintragen in der Anlage AV. Anscheinend wird das jetzt aber von Amts wegen automatisch gemacht (Datenübermittlung vom Anbieter funktioniert, wie man sieht, wenn man "Bescheinigungen einfügt", das überträgt dann auch den Nettobeitrag nach "Zusätzliche Informationen") und man muss wirklich nur ein Häkchen bei "unmittelbar begünstigt" setzen und das rentenversicherungspflichtige Einkommen vom Jahr vorher eintragen.

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                          #13
                          Zitat von tufftaeh Beitrag anzeigen
                          Anscheinend wird das jetzt aber von Amts wegen automatisch gemacht (Datenübermittlung vom Anbieter funktioniert, wie man sieht
                          ... womit das Wort anscheinend obsolot geworden ist.

                          Kommentar


                            #14
                            Dass der Vertrag wirklich berücksichtigt wird kann man erst wissen, wenn man seinen Bescheid hat. Aus den "eingefügten Bescheinigungen" werden etliche Werte in echte Formularfelder eingetragen. Die sieht man dann in MeinELSTER. Den Riester-Vertrag sieht man NICHT. Anscheinend ist es schwierig zu verstehen, dass das ein irritierender Unterschied ist. Und "anscheinend" bedeutet nicht "scheinbar", wenn wir hier schon klugscheißen wollen, sondern es bedeutet "wie es aussieht".

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                              #15
                              Zitat von tufftaeh Beitrag anzeigen
                              Aus den "eingefügten Bescheinigungen" werden etliche Werte in echte Formularfelder eingetragen
                              Das zeigt doch dass die Daten dem Finanzamt vorliegen. Wie es aussieht!

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